Stuttgarter Raser-Fall rechtskräftig entschieden

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Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss v. 17.02.2021 - 4 StR 225/20 die Verurteilung wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennen durch das Stuttgarter Landgericht bestätigt.

Der Verurteilte fuhr 2019 mit einem Sportwagren in der Stuttgarter Innenstadt. Vor dem Zusammenstoß hatte der gemietete Sportwagen des jungen Mannes den Angaben eines Gutachters zufolge eine Geschwindigkeit von bis zu 165 Stundenkilometer pro Stunde. Dabei verursachte er den Tod zweier Unbeteiligter. Der damals 20-jährige Angeklagte wurde vom Landgericht Stuttgart wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge und einem weiteren Verkehrsdelikt zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren verurteilt. Angeklagt war er ursprünglich wegen Mordes.

Der Verteidiger und die Nebenkläger (Eltern der Opfer) strebten eine Revision zur Änderung des Urteils an. Die Revisionen wurden jetzt jedoch als unbegründet verworfen. Es wurde erstmalig durch den BGH der § 315 I Nr.3 StGB kontrovers erörtert. Die aufgeworfenen Argumente und die ausführliche Diskussion gab dem Senat im Ergebnis keine Argumente für einen Rechtsfehler bzgl. der Verurteilung wegen Begehens eines verbotenen ‘‘Alleinrennens‘‘ mit Todesfolge. Auch die von den Nebenklägern angegriffenen Beweiswürdigung, in welcher das Landgericht den (bedingten) Tötungsvorsatz des Angeklagten verneinte, sieht der Senat als rechtsfehlerfrei an. Damit bleibt das Urteil mit der Jugendstrafe in Höhe von fünf Jahren bestehen.

Der Autor des Rechtstipps, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht Christian Steffgen, hat sich auf das Fahrerlaubnis-, Straf- und Bußgeldrecht im Verkehrsrecht spezialisiert.

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