Tago Festgeld: Neue Details! Betrugsverdacht! Es eilt! Anwaltsinfo

  • 2 Minuten Lesezeit

Bei dem Anbieter für Kapitalanlagen Tago Festgeld, angeblich geschäftsansässig am Opernplatz 14 in 60313 Frankfurt am Man, website: www.tago-festgeld.news, auf die man auch bei Aufruf der Website tago-festgled.de weiter geleitet wird, steht inzwischen leider fest, dass Anleger hier einem betrügerischen Kapitalanlageanbieter zum Opfer gefallen sind und schnell handeln sollten, um das von Ihnen überwiesene Geld zu sichern, worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin hinweisen.

Schon mit BaFin- Warnhinweis vom 21.03.2024 teilte die deutsche Aufsichtsbehörde BaFin mit, dass sie vor Angeboten der Tago Festgeld, www.tago-festgeld.news, warnen würde, weil die erforderliche Erlaubnis für das Erbringen von Finanz- und Wertpapierdienstleistungen nicht vorliegen würde. und sprach ausdrücklich von einem "Identitätsmissbrauch", weil der Betreiber im Impressum der Website behauptet, dass es sich bei Tago Festgeld um ein Projekt der Verwaltung Steinberger GmbH, Kerpen, handeln soll, was aber laut Angaben der BaFin in ihrem Warnhinweis falsch ist.

Eine Verwechslung des Namens Tago Festgeld mit der Targo Bank ist leicht möglich und eventuell von den Verantwortlichen erwünscht, obwohl die Targo Bank selbstvrständlich nichts mit Tago Festgeld zu tun hat.

Inzwischen teilen auch erste Anleger mit, dass sie vor einigen Wochen über Tago Festgeld Gelder für eine "Festgeldanlage" an eine schwedische Bank auf ein angeblich eigenes Konto überwiesen hatten, hier auch über ein Dashbord an die Kontodaten heran kommen würden, aber nicht weiter machen könnten.

Erste Rückfragen von Anlegern bei Banken in Schweden haben auch ergeben, dass die betroffenen Banken nichts von einer Zusammenarbeit mit Tago Festgeld wissen und somit die Konten offensichtlich nicht auf die betroffenen Anleger laufen.

Anleger von Tago Festgeld, www.tago-festgeld.news sollten  daher nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten unbedingt umgehend handeln, es besteht klarer Betrugsverdacht und  höchste Gefahr für die überwiesenen Anlegergelder, wenn nicht umgehend gehandelt wird! Bei einem Abwarten bis zum angeblichen Laufzeitende der "Anlage" könnte es zu spät sein.

Rechtsschutzversicherungen erteilen oftmals Kostenschutz für ein Vorgehen und Kanzleien wie Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte stellen auch gerne eine kostenlose Anfrage bei der RS-Versicherung des Anlegers.

Betroffene Anleger, die bei Tago Festgeld, www.tago-festgeld.news, ihr Geld angelegt haben, sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten eiligst handeln und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Walter Späth

Beiträge zum Thema