Tausende Kreditverträge sind widerrufbar – Neueste Entscheidung des EuGH vom 26. März 2020

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Eine für Verbraucher höchst interessante Entscheidung des EuGH zu Verbraucherkreditverträgen:

Von der Entscheidung umfasst dürften sämtliche Verbraucherkreditverträge sein, die nach dem 11. Juni 2010 geschlossen wurden. Egal, ob für finanzierte Waschmaschinen, Autos, Grundstücke oder Immobilienfinanzierungen.

Zum Hintergrund der Entscheidung:

Kreditverträge müssen für Verbraucher klare und verständliche Hinweise für Widerspruchsfristen enthalten. Sind diese erforderlichen Hinweise dem Verbraucher nicht, unvollständig oder nicht verständlich gegeben worden, dann beginnt in der Regel die 14-tägige Widerspruchsfrist gar nicht zu laufen. Die Folge dessen ist, dass so betroffene Verträge heute noch widerrufen werden können.

Der EuGH hat am 26. März 2020 entschieden, dass Widerrufsinformationen, die auf verschiedene Paragrafen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verweisen, nicht im Einklang mit der EU- Richtlinie über Verbraucherkreditverträge stehen (sog. Kaskadenverweisung).

So verweisen viele von Banken nach dem 11. Juni 2010 verwendeten Widerrufsinformationen auf gesetzliche Regelungen, ohne die zur Verfügung zu stellenden Pflichtangaben im Vertrag selbst aufzuführen.

Besteht danach ein Widerrufsrecht noch heute, besteht die Möglichkeit für Verbraucher, etwa finanzierte Fahrzeuge zurückzugeben oder Immobilienkredite bei einer anderen Bank zu heutigen, meist günstigeren Konditionen, zu finanzieren.

Da das Urteil des EuGH nahezu sämtliche Verbraucherkreditverträge seit Juni 2010 betrifft, dürfte mit einer Vielzahl von Verfahren und notfalls Klagen vor Gericht zu rechnen sein.

Für eine Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche stehe ich gern zur Verfügung.



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