TDCryptoTrade – Betrug? – anwaltliche Unterstützung

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Die Internethandelsplattform TDCryptoTrade bietet auf ihrer Homepage unter der Domain tdcryptotrade.com den Handel mit Devisen (Forex) sowie den Handel mit Differenzkontrakten (CFDs) an, wobei sie laut ihrem Internetauftritt über zwei Niederlassungen in den Vereinigten Staaten verfügen will.

Laut dem Internetauftritt findet sich angeblich eine Niederlassung in Beverly Hills unter der Adresse: 9757 Wilshire Blvd, Beverly Hills, CA 90212, sowie eine weitere Niederlassung in Miami unter der Adresse: 801 Brickell Ave, Suite #640, Miami, FL 33131.

Anlegern kann man aus unterschiedlichsten Gründen nur dringend davon abraten, mit der vorgenannten Handelsplattform Handelsgeschäfte zu tätigen. Einige Punkte möchten wir im Folgenden kurz erläutern:

Zwar wird eine Betreibergesellschaft der Firma TDCryptoTrade benannt. Es soll sich hier um die Firma Future Finance Services LTD handeln, wobei jedoch dem Internetauftritt nicht zu entnehmen ist, wer die vertretungsberechtigten Organe der Firma Future Finance Services LTD oder der Firma TDCryptoTrade sind. Ein rechtsverbindliches Impressum, das zwingend vorgeschrieben ist, fehlt folglich.

Unabhängig davon hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weder der Firma TDCryptoTrade noch der Firma Future Finance Services LTD eine Genehmigung erteilt, über die Handelsplattform tdcryptotrade.com in Deutschland Finanzdienstleistungen anzubieten und für deutsche Anleger die vorgenannten Handelsgeschäfte abzuwickeln. Die vorgenannten Firmen, Future Finance Services LTD und TDCryptoTrade handeln folglich unerlaubt und verstoßen damit gegen das Kreditwesengesetz (KWG).

Jeder Anbieter von Finanzdienstleistungen, wie die Firma Future Finance Services LTD und die Firma TDCryptoTrade, benötigt in Deutschland eine Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde.

Das Treiben der Firma TDCryptoTrade ist auch der BaFin nicht verborgen geblieben. Diese warnte am 03.05.2024 vor der entsprechenden Webseite und teilte im Rahmen einer Pressemitteilung mit, dass die Firma TDCryptoTrade ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet.

Anleger sollten deshalb von Handelsgeschäften über die Firma TDCryptoTrade dringend Abstand nehmen.

Weitere Vorgehensweise 

Anleger, die bei der Plattform TDCryptoTrade investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

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+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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