te energy sprint I GmbH & Co. KG – geschädigte Anleger erhalten ihr Geld zurück

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Nach den enttäuschenden Erfahrungen mit den zahllosen Pleiten der UDI- und te-Gesellschaften gibt es nun einen hoffnungsvollen Lichtblick für die geschädigten Anleger der te energy sprint I GmbH & Co. KG. Zu Gunsten der geschädigten Anleger der te energy sprint I GmbH & Co. KG bestehen realistische Chancen auf eine Rückerstattung der Anlagesumme. 


In mehreren von der Kanzlei SGR betreuten Verfahren vor dem Landgericht Chemnitz wurde die te energy sprint I GmbH & Co. KG – zum Teil sogar rechtskräftig – zur Rückzahlung der Investmentsumme an die Geschädigten verurteilt. Die Richter am Landgericht Chemnitz sind dabei im Einklang mit unserer Argumentation davon ausgegangen, dass die te energy sprint I GmbH & Co. KG rechtlich gleich in mehrfacher Sicht dazu verpflichtet ist, den Anlagebetrag an die Investoren, die ein Nachrangdarlehen ausgereicht haben, zurückzuzahlen. Denn die von der te energy sprint I GmbH & Co. KG verwendete Nachrangklausel im Darlehensvertrag entpuppte sich als unwirksam. Bisher hat sich das zuständige Gericht in sämtlichen von uns betreuten Verfahren gegen die te energy sprint I GmbH & Co. KG für die Anleger ausgesprochen.


Ein Kurswechsel ist derzeit nicht in Sicht und im Anbetracht der bisher geäußerten Rechtsauffassung des zuständigen Oberlandesgerichts auch nicht abzusehen. Denn auch das Oberlandesgericht sieht die te energy sprint I GmbH & Co. KG in der Verantwortung für die desaströsen Schadensfälle in Bezug auf die Ausreichung der Nachrangdarlehen, wie die Richter einstimmig in einem entsprechenden Hinweisbeschluss mitteilen ließen.  


Die te energy sprint I GmbH & Co. KG hat sodann umgehend nach Erlass des Urteils die Rückzahlung der Investmentsumme an die klagenden Mandanten, teilweise sogar im fünfstelligen Bereich, veranlasst. Genügend liquide Mittel scheinen also bei der te energy sprint I GmbH & Co. KG vorhanden zu sein.  


Damit ist für die geschädigten Anleger der Weg frei, um die Rückzahlung der Anlagesumme einzufordern. 


Wenn Sie Ihre Rückzahlungsansprüche gegen die te energy sprint I GmbH & Co. KG durchsetzen möchten, dann empfehlen wir Ihnen, Ihre Vertragsunterlagen in Bezug auf das Nachrangdarlehen zeitnah durch eine spezialisierte Kanzlei prüfen zu lassen, damit umgehend die erforderlichen rechtlichen Maßnahmen zur Geldrückgewinnung veranlasst werden können. 


Als renommierte Anlegerschutzkanzlei haben wir uns darauf spezialisiert, geschädigten Anlegern zu ihrem Recht zu verhelfen. Unser erfahrenes Team von Anwälten steht Ihnen mit Fachkenntnis und Entschlossenheit zur Seite, um Ihre Interessen zu vertreten.


Wir prüften kostenfrei, unverbindlich und zügig, ob es in Ihrem konkreten Fall Sinn macht, Rückzahlungsansprüche geltend zu machen. Wir benötigen lediglich eine Kopie des Zeichnungsscheins. 


Diese Unterlagen können Sie uns gerne per E-Mail an info@sgr-recht.de einreichen. Sie werden sodann zeitnah von unseren Anwälten kontaktiert und über die konkreten Handlungsmöglichkeiten aufgeklärt. 


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