te Solar Sprint II GmbH & Co. KG + te Solar Sprint III GmbH & Co. KG: Insolvenzverfahren eröffnet

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Das Amtsgericht Leipzig hat mit Beschlüssen vom 26.04.2022 weitere Insolvenzverfahren im Zusammenhang mit der UDI-Gruppe eröffnet.

Es handelt sich zum einen über das Vermögen der

te Solar Sprint II GmbH & Co. KG

und zum anderen über das Vermögen der

te Solar Sprint III GmbH & Co. KG.


Frist für Anmeldung der Forderungen zu den Insolvenztabellen

Die Gläubiger dieser Gesellschaften werden vom Insolvenzgericht aufgefordert, Forderungen bis zum 14.06.2022 („te Solar Sprint II“) bzw. bis zum 24.06.2022 („te Solar Sprint III“) zur Insolvenztabelle anzumelden.

Rechtsanwalt Dr. Greger, der Mitglied der (vorl.) Gläubigerausschüsse ist, wird an den Gläubigerversammlungen in Leipzig teilnehmen und sich für die Interessen der Anleger-Gläubiger einsetzen.


Kostenlose Interessensgemeinschaft

Die Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Greger & Collegen hat für die betroffenen Anleger eine kostenlose Interessensgemeinschaft eingerichtet, über die sich registrierte Geschädigte über die weiteren Entwicklungen und Handlungsmöglichkeiten informieren und vertreten lassen können.

Eine schnelle Kontaktaufnahme mit der Fachanwaltskanzlei, die bereits eine Vielzahl von geschädigten UDI- und te-Investoren vertritt, ist unter der E-Mail-Adresse

te@dr-greger.de

möglich.

Registrierte Anleger erhalten kostenlos weitere Informationen.


Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, mit Kanzleisitz u.a. in München, ist auf die Vertretung von Anlegern in großen Anlageskandalen spezialisiert und vertritt dort gesammelt die Interessen der Anleger. Die Kanzlei ist derzeit von geschädigten Kapitalanlegern der P&R-Container-Gesellschaften, der Wirecard AG, der PIM Gold AG, oder der UDI-Gesellschaften u.v.m. mandatiert und mit der Bearbeitung derartiger Fälle damit bestens vertraut.



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