Teilzeitarbeit – Für beide Seiten eine Alternative zu Kurzarbeit?

  • 1 Minuten Lesezeit

Auch Teilzeitarbeit kann sich - ebenso wie Kurzarbeit - für Unternehmen als lukrativ erweisen. Lohneinbußen können somit zum Erhalt von Arbeitsplätzen führen. Außerdem gestaltet sich eine Arbeitszeitverkürzung für den Betrieb flexibler als die Einführung von Kurzarbeit. 

So ist Teilzeitarbeit beispielsweise nicht auf 24 Monat begrenzt und auch eine gesonderte Gehaltsabrechnung ist nicht erforderlich. Demgegenüber steht jedoch, dass die finanziellen Einbußen, welche die Mitarbeitenden durch die Verkürzung ihrer Arbeitszeit hinnehmen müssen, nicht durch ein Äquivalent wie das Kurzarbeitergeld ausgeglichen werden.

Zunächst einmal haben Arbeitnehmer nicht zu befürchten, dass sie von jetzt auf gleich auf eine Teilzeitregelung "gesetzt" werden. Denn eine eigenmächtige Absenkung der Arbeitszeit durch den Arbeitgeber ist nur mit einer Änderungskündigung denkbar. Mit Ausnahme einer drohenden Insolvenz  dürfte eine solche Änderungskündigung jedoch kaum vorstellbar sein. 

Folglich muss eine dauerhafte Arbeitszeitverkürzung mit den Mitarbeitern individuell vereinbart oder mit der Gewerkschaft abgestimmt werden.

Ratsam ist es in jedem Fall, vor Aussprache der Arbeitszeitverkürzung den Betriebsrat miteinzubeziehen, um den widerstreitenden Interessen gerecht werden zu können. Auch sollte sich der Arbeitgebende im Vorfeld bewusst sein, wie viel Kosteneinsparungen erforderlich und durch die geplante Teilzeitarbeit dann am Ende auch realisierbar sind. 

Ebenso sollte darüber nachgedacht werden, die Arbeitszeitverkürzung (zunächst) zu befristen, um eine größere Akzeptanz bei den Mitarbeitenden zu finden. Die Akzeptanz der Maßnahme hängt jedoch auch größtenteils davon ab, wie viel Lohn bei wie viel neu gewonnener Freizeit letztendlich für die Arbeitnehmenden übrig bleibt.

Zu weiteren Fragen zum Thema Teilzeit steht Ihnen die Kanzlei LINDEMANN Rechtsanwälte zur Seite.

LINDEMANN Rechtsanwälte

Rechtsanwalt Stephan Kersten

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Foto(s): LINDEMANN Rechtsanwälte

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Stephan Kersten

Beiträge zum Thema