Telefonica nach Erwerb von E-Plus: Einigung auf Rahmensozialplan

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Telefonica Deutschland und Betriebsräte haben sich nach Erwerb von E-Plus auf Rahmensozialplan geeinigt. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Ausgangslage:


Nach der Übernahme von E-Plus haben sich die Vorstände und Betriebsräte von Telefonica Deutschland aktuellen Meldungen zufolge nun auf einen so genannten Rahmensozialplan geeinigt. Ursprünglich war angekündigt worden, 1600 der insgesamt 9100 Vollzeitstellen über ein Abfindungsprogramm abzubauen. Dies hat nun wohl konkrete Formen angenommen. Die Rede ist von hohen Abfindungen, Zuschlägen und Turbo-Prämien für schnell Entschlossene. Hier ist allerdings Vorsicht geboten.

Was regelt der Rahmensozialplan?

Geregelt werden den Nachrichten zufolge der „Ausgleich sozialer und wirtschaftlicher Folgen des Stellenabbaus“, sprich Abfindungszahlungen, der Umgang mit internen Versetzungen sowie die Auswahl- und Besetzungskriterien für die künftige Organisation.

Was sollten die Mitarbeiter von Telefonica in einer solchen Situation unbedingt beachten?

Wichtigste Grundregel: wer unterschrieben hat, ist aus dem Rennen. D.h., es gilt dann das, was in der Vereinbarung geregelt ist. Deswegen sollte jeder Mitarbeiter genau überlegen und genau wissen, was er unterschreibt. Wer irgendetwas nicht versteht, sollte sich vor der Unterschrift Aufklärung verschaffen.

Drucksituation vermeiden

Personalverantwortliche bauen in solchen Situation oft Druck auf die betroffenen Mitarbeiter auf, um sie zum Abschluss entsprechender Aufhebungsvereinbarungen zu bringen. Insbesondere werden Fristen gesetzt, für die überhaupt keine Rechtsgrundlagen bestehen. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Der Arbeitgeber will Sie loswerden. Wenn Sie nicht freiwillig unterschreiben, muss er gegebenenfalls kündigen. Dann können Sie mit guten Aussichten Kündigungsschutzklage erheben.

Sozialplan mit guten Abfindungsregelungen – Lohnt sich eine Kündigungsschutzklage überhaupt?

In aller Regel ja. Wer eine Kündigung erhält, hat nur drei Wochen Zeit für die Erhebung der Kündigungsschutzklage. Wird die Klage nicht innerhalb dieser Frist erhoben bin, ist die Chance auf eine verbesserte Abfindungsregelung und sonstige vorteilhafte Vereinbarungen vertan. Hinzu kommt, dass in diesem Zeitraum regelmäßig noch gar nicht abgeschätzt werden kann, welche Entwicklung das Unternehmen, bzw. der Standort in den nächsten Monaten nehmen wird. Auch aus Vorsichtsgründen ist die Erhebung der Kündigungsschutzklage daher regelmäßig angezeigt.

Wer sich nicht auf einen langen Streit einlassen will, kann im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens in der Regel folgende Vorteile gegenüber einer außergerichtlichen Regelung erzielen:

Turboklauseln: Interessant für die, die einen neuen Job haben. Hier werden die Gehälter für die restliche Kündigungsfrist in Abfindungszahlungen umgewandelt.

Regelung des Zeugnisinhalts: Sehr wichtig, weil andernfalls später gerichtlich schwer durchsetzbar.

Schaffung eines Titels: Die Abfindung regelmäßig erst bei Ablauf der Kündigungsfrist fällig. Wenn dann nicht oder nicht vollständig gezahlt wird, muss zunächst Klage erhoben werden. Wer die Abfindungszahlung bereits in einem gerichtlichen Vergleich geregelt hat, kann sofort vollstrecken.

Informationsverschaffung: Im Laufe eines Klageverfahrens gelingt es regelmäßig, wichtige Informationen zu erlangen.

Zeitgewinn: Zeit ist Geld, das gilt besonders im Kündigungsschutzverfahren. Wer hier die Nerven für ein Pokerspiel hat, bekommt in der Regel mehr.

Fazit: Auch wenn wie im Fall von Telefonica ein Rahmensozialplan besteht, sollte man genau überlegen, ob man einen Aufhebungsvertrag unterschreibt.

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