Terminsvertretungen: Topaktuelle Bewerberliste dank neuer Stornofunktion

  • 1 Minuten Lesezeit
Fiona Pröll anwalt.de-Redaktion
Terminsvertretungen: Topaktuelle Bewerberliste dank neuer Stornofunktion

Dann und wann verlieren Anwälte das Interesse an einer ausgeschriebenen Terminsvertretung. Etwa weil sie in der Zwischenzeit für einen parallel stattfindenden Termin zugesagt haben. Darum können ab sofort auf anwalt.de Bewerbungen für Terminsvertretungen zurückgezogen werden.

Win-win-Situation für Terminsvertreter und Auftraggeber

Terminsvertreter haben nun die Möglichkeit, ihre abgegebenen Angebote zu löschen. Die jeweilige Bewerbung wird im selben Moment von der Seite genommen. Zeitgleich erhält der Auftraggeber per E-Mail eine entsprechende Benachrichtigung.

Das spart organisatorischen Aufwand – sowohl den Terminsvertretern als auch den ausschreibenden Anwälten bzw. Kanzleien –, denn durch die neue Funktion können die Auftraggeber sich sicher sein, dass die Liste der eingegangenen Angebote stets dem aktuellen Stand entspricht.

Zurückziehen von eingereichten Bewerbungen – so funktioniert es

Wenn Sie in Ihrem anwalt.de-Konto unter „Terminsvertretung“ auf „Abgegebene Angebote“ navigieren, sehen Sie die Liste aller Terminsvertretungen, für die Sie sich bislang beworben haben. Wählen Sie den Termin aus, zu welchem Sie die Bewerbung zurückziehen möchten, und klicken Sie unten auf den Button „Angebot stornieren“.

Eine Begründung müssen Sie dabei nicht angeben. Auch fallen keine Stornogebühren für Sie an.

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Die Anregung stammt von Ihnen

Die Funktion, Angebote zurückziehen zu können, war Ihr Vorschlag, den wir gerne umgesetzt haben. Vielen Dank für diesen Input. Er hilft uns, die Nutzererfahrung für Sie stetig weiter zu optimieren.

(FPR; ZGRA)

Foto(s): ©anwalt.de/anwalt.de

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