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Tesla loswerden? Jetzt einfach Widerrufs-Joker ziehen!

  • 1 Minuten Lesezeit

Sie wollen Ihren Tesla loswerden? Sie sind Verbraucher? Und Sie haben Ihren Tesla online oder am Telefon bestellt?

Wenn Sie jetzt 3x ja gesagt haben, haben Sie gute Chancen das Auto zurückgeben zu können und dabei sogar den vollen Kaufpreis erstattet zu bekommen! 

Echt jetzt? Wie geht das?

Möglich macht das ein Fehler, der lange Zeit in der Widerrufsbelehrung von Tesla enthalten war. Durch diesen Fehler verlängert sich die Widerrufsfrist. Außerdem wird auch die Möglichkeit von Tesla, Wertersatz von Ihnen verlangen zu können, zum Beispiel für gefahrene Kilometer, ganz erheblich eingeschränkt.

Wie lange kann ich widerrufen?

Durch den Formfehler von Tesla begann die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Für diesen Fall bestimmt das Gesetz, dass das Widerrufsrecht erst nach 1 Jahr und 14 Tagen erlischt; und zwar beginnend ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs an Sie.

Befinden Sie sich noch innerhalb dieses Zeitraums, haben Sie also gute Chancen auf einen rechtzeitigen Widerruf.

Was ist mit der Umweltprämie?

Haben Sie die Fördervoraussetzungen eingehalten, also z.B. das Fahrzeug sechs bzw. zwölf Monate auf Sie zugelassen, können Sie auch die Umweltprämie oder BAFA-Prämie behalten. Das gilt zumindest für Anträge, die bis zum 09.12.2022 gestellt wurden. Eine gezahlte THG-Quote ist voraussichtlich ebenfalls nicht zu erstatten.

Wie können wir Ihnen helfen?

Wollen Sie sich nicht selbst mit Tesla auseinandersetzen, helfen wir Ihnen bei der gesamten Abwicklung Ihres Widerrufsfalles. Schicken Sie uns Ihre Widerrufsbelehrung - und wir prüfen diese für Sie. Besteht noch eine Widerrufsmöglichkeit, sorgen wir für eine gerichtsfeste Widerrufserklärung. Weigert sich Tesla, das Fahrzeug zurückzunehmen, setzen wir Ihre Forderungen erst außergerichtlich und, wenn nötig, auch vor Gericht durch.

Sie haben eine Rechtsschutzversicherung? Umso besser: selbstverständlich holen wir auch die Deckungszusage Ihrer Versicherung ein und beantworten deren Fragen.

Worauf warten Sie noch? Rufen Sie uns an oder schicken uns eine E-Mail! Wir helfen Ihnen gern.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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