Teure Kontoführungsgebühren

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Die aktuell durch den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen die Sparkasse Holstein, die Deutsche Bank und die Postbank eingereichte Klage wegen hoher Gebühren für das Basiskonto zeigt es erneut. Es lohnt sich, bei Kontoführungsgebühren einmal genauer hinzuschauen.

Anlass für die Einreichung der Klage durch den vzbv war, dass bei den vorbenannten Kreditinstituten die Gebühren für das sogenannte Basiskonto im Vergleich zu den Gebühren anderer Banken aus Sicht des vzbv überhöht sind. So werden etwa höhere Grundgebühren im Vergleich zu anderen Kontoarten verlangt oder es wird das Basiskonto nur in einer teuren Filiallösung angeboten. Eine günstigere Onlinevariante gibt es hingegen nicht. Beides verstößt aus Sicht des vzbv gegen gesetzliche Regelungen.

Aufgrund der momentanen Niedrigzinsphase werden von den Banken und Kreditinstituten auch für immer mehr bestehende Kontoverträge durch Änderungen der Geschäftsbedingungen (AGB) Entgelte für die Führung des Kontos eingeführt. Kostenlose Girokonten werden immer seltener. Bevor man über eine Kündigung des Kontos oder einen Wechsel der Bank nachdenkt, lohnt es sich daher auch bei diesen nachträglich eingeführten Entgelten, deren Rechtmäßigkeit durch einen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Denn nicht jede Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen ist zwischen Bank und Kunden wirksam vereinbart worden oder rechtmäßig erfolgt.

Hat auch Ihre Bank durch Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen Kontoführungsgebühren eingeführt oder Entgelte erhöht? 

Gerne steht Ihnen bei Fragen zu diesem Thema sowie bei allgemeinen Fragen zum Thema Zahlungsverkehr die zuständige Rechtsanwältin in unserem Haus zur Verfügung. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.


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