Teure Kreditkartenverträge der Advanzia Bank

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Die Advanzia Bank bietet unter dem Begriff gebührenfrei.de eine Kreditkarte für Verbraucher an. Die beworbene Mastercard soll  "dauerhaft € 0,- gebührenfrei sein". 

Hohe Zinsen

Auf dem ersten Blick scheint das Angebot auch günstige Zinsen zu beinhalten. 

Hervorgehoben wird ein Sollzinssatz von 1,49% für Einkäufe bei Nutzung der Teilzahlungsmöglichkeit und Bargeldverfügungen. Bei genauerem Hinsehen ist dies aber der Zinssatz nur für einen Monat! Der Effektivzins pro Jahr beträgt hingegen 19,44%!

Zinsvereinbarung dürfte sittenwidrig sein.

Dieser jährliche Effektivzinssatz ist so hoch, dass er als sittenwidrig einzustufen sein dürfte.

Sittenwidrigkeit liegt vor, wenn ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vorliegt, zum Beispiel weil die Bank Zinsen verlangt, die doppelt so hoch als der marktübliche Effektivzins sind. Wird ein Kreditvertrag als sittenwidrig eingestuft, muss der Verbraucher nur das Nettodarlehen zurückzahlen, aber keine Zinsen dafür an die Bank zahlen. 

Im Jahr 2020 hatte bereits das Amtsgericht München der Klage unseres Mandanten auf Rückzahlung der auf einen mit der Commerz Finanz (jetzt BNP Paribas) geschlossenen Karten- und Kreditvertrag gezahlten Zinsen stattgegeben.  Auch de Commerz Finanz verlangte in dem Fall hohe Zinsen in Höhe von 14,84% p.a. Wir hatten erfolgreich argumentiert, dass der marktübliche Zinssatz zu diesem Zeitpunkt lediglich 6,95% betrug und der Darlehensvertrag damit sittenwidrig ist.  Die Bank musste daraufhin die von unserem Mandanten bereits gezahlten Zinsen zurückzahlen. Nach Auffassung von Rechtsanwältin Dr. Birte Eckardt dürfte diese Entscheidung des Amtsgerichts München auch auf die Kreditkartenverträge der Advanzia Bank übertragbar sein. Die Zinssätze der Advanzia Bank, so die Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, liegen noch höher als die in dem vom Amtsgericht München entschiedenen Fall, sodass hier erst recht eine Sittenwidrigkeit zu bejahen sein dürfte.

Was soll ich tun?

Haben auch Sie einen Kreditkartenvertrag mit hohen Zinsen abgeschlossen? Dann empfehlen wir Ihnen, von einem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen, ob auch in Ihrem Kreditvertrag sittenwidrig hohe Zinsen vereinbart worden sind und Sie infolgedessen keine Zinsen zahlen müssen.  Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Dr. Eckardt und Klinger steht Ihnen für die Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche gerne zur Verfügung. 



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