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Tipps für die Ostereiersuche: Rechtssicheres Versteck für Ihr Osternest

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Tipps für die Ostereiersuche: Rechtssicheres Versteck für Ihr Osternest
anwalt.de-Redaktion

Egal ob mit bunten Eiern, Süßigkeiten oder sogar kleinen Geschenken gefüllt: Osternester gehören für viele Familien zur Tradition. Sie wollen sich nicht auf den Osterhasen verlassen und Ihre Ostereier selbst verstecken? Damit die Eiersuche nach Plan läuft, sollten Sie einige Regeln beachten: Wo dürfen Ostereier versteckt werden? Was ist erlaubt, wenn man ein fremdes Osternest gefunden hat? Mit diesen Tipps landen Ihre Ostereier im richtigen Körbchen. 

Osterei als Stolperfalle 

Die besten Verstecke finden sich oft außerhalb der eigenen vier Wände. Gerade in Mietwohnungen ist in der Regel wenig Platz, sodass die Suche nach draußen verlagert wird. Wichtig ist dabei aber, dass Ihre Osternester keine Unbeteiligten stören oder gar in Gefahr bringen.  

Verletzt sich ein Außenstehender durch Ihr Arrangement, können Sie dafür haftbar gemacht werden. Weil ein Osternest im Treppenhaus eine Nachbarin zu Fall brachte, wurden für die Stolperfalle sogar Schadensersatz und Schmerzensgeld fällig (Amtsgericht Dortmund, Urt. v. 24.07.2012, Az.: 425 C 4188/12). Für ein harmonisches Miteinander sollten alle Bewohner grundsätzlich darauf achten, gemeinschaftlich genutzte Bereiche nicht zu blockieren oder als persönlichen Ablageort zu verwenden. Wenn Sie durch eine solche Situation bereits zu Schaden gekommen sind, kann ein Rechtsanwalt Ihnen helfen, Ihre Rechte durchzusetzen. So können zukünftige Probleme vermieden und der Nachbarschaftsfrieden gewahrt werden. Einen passenden Anwalt finden Sie schnell und einfach auf anwalt.de. 

Nicht nur in schmalen Treppenhäusern können Ostereier im Weg sein. Auch bei einer Suche auf öffentlichen Plätzen, z. B. im Park, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass Ihr verstecktes Nest keine Gefahrenquelle für unbehelligte Passanten darstellt.  

Keine Nester zurücklassen 

Werden die Ostereier für Kleinkinder noch gut sichtbar platziert, sind die Verstecke für ältere Kinder oft etwas schwieriger zu finden. Ob im Gebüsch, zwischen Blumen oder im Gras versteckt, am Ende der Eiersuche sollten Sie genau kontrollieren: Wurden wirklich alle Nester entdeckt? Finden sich noch Überreste wie Süßigkeitenverpackungen oder Eierschalen?  

Die Spuren Ihres Osterbrauchs aufzuräumen, beweist nicht nur Respekt gegenüber der Natur und Ihren Mitmenschen. Das Hinterlassen von Müll ist außerdem verboten. Wer Gegenstände unerlaubt wegwirft, kann mit einem Bußgeld bestraft werden. Dessen Höhe orientiert sich am Bußgeldkatalog des jeweiligen Bundeslandes. 

Beaufsichtigen der Suche 

Haben Sie alle Ostereier versteckt, ist Ihre Aufgabe damit nicht getan. Während der Suche nach den Osternestern sollten Sie die Kinder nicht unbeobachtet lassen. Besonders kleine Kinder nehmen beim konzentrierten Suchen oft Ihre Umgebung beziehungsweise etwaige Gefahrenquellen nicht wahr und benötigen daher Ihre Aufsicht. Neben der Sicherheit Ihres Kindes soll die Aufsichtspflicht auch gewährleisten, dass andere durch das Kind keinen Schaden erleiden.  

Wer das Osternest findet, dem gehört es?  

Erwachsene freuen sich ebenfalls über Naschereien zu Ostern. Haben Sie ein fremdes Osternest entdeckt, sollten Sie diesen Fund allerdings lieber nicht behalten. Abgesehen davon, dass dadurch ein Kind eventuell leer ausgeht, kann die Wegnahme je nach Wert des Inhalts sogar strafbar sein.  

Funde im Wert von bis zu zehn Euro darf der Finder zwar behalten, bei höheren Beträgen handelt es sich aber um Unterschlagung. Diese kann eine Geldstrafe oder in extremen Fällen sogar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen.  

Auf keinen Fall dürfen Sie Ostereier von fremden Grundstücken entfernen. Macht sich nämlich jemand anderes als der Osterhase an Nestern in fremden Gärten zu schaffen, so handelt es sich um Diebstahl. Wurde Ihr Osternest geleert oder Osterdekoration aus Ihrem Garten gestohlen, können Sie bei der Polizei Strafanzeige erstatten. 

(LES)

Foto(s): ©Adobe Stock/pahis

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