Trade Propel – Achtung, möglicher Betrug

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Seien Sie vorsichtig bei Anlagen über die Handelsplattform tradepropel.com, die Anlagen u. a. in CFD´s (Differenzkontrakte) und in Forex-Geschäften anbietet.

Auf der Webseite wird ausgeführt, dass die Weisheit der Masse mächtiger als die des einzelnen Händlers sei und man verstehen soll, wer was und wann handelt, mit detaillierten Statistiken zu jedem Vermögenswert.

Auch wird darauf verwiesen, dass man bei der Entscheidung, ob man KAUFEN oder VERKAUFEN möchte, Hilfe erhält.

Aber Betrugswarnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde der Seychellen 

Die Finanzmarktaufsichtsbehörde der Seychellen (FSA) hat eine Warnung an Anleger veröffentlicht, dass die Gesellschaft Trade Propel, auf die auf der Internetseite tradepropel.com verwiesen wird, entgegen der Behauptung auf der Internetseite nicht von der FSA reguliert wird und auch über keine gültige Lizenz der Aufsichtsbehörde verfügt und dass die Webseite auch in keiner Weise mit einer von der FSA lizenzierten oder regulierten Unternehmen in Verbindung steht.

Weitere Gründe zur Achtsamkeit

Soweit über die Homepage auch Anlegern in Deutschland CFD´s oder auch Forex-Geschäfte angeboten werden, verwirklicht dies den Tatbestand von Wertpapierdienstleistungen gemäß dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG).

Zum Erbringen von Wertpapierdienstleistungen in der BRD muss die anbietende Betreibergesellschaft bzw. deren Verantwortliche aber eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) haben. Eine derartige Genehmigung gibt es aber für Trade Propel nicht.

Auch sucht man auf der Webseite vergeblich ein Impressum, aus dem sich für einen Anleger ergeben würde, wer die Betreibergesellschaft der Plattform oder deren verantwortliche Personen sind. Genannt wird nur eine Trade Propel.

Diese Aspekte und die Betrugswarnung der FSA sollten Anleger zur Vorsicht mahnen.

Möglichkeiten für Anleger von Trade Propel 

Wenn Anlagen, wie CFD´s oder Forex-Geschäfte, gegenüber deutschen Anlegern als Wertpapierdienstleistung ohne Erlaubnis der BaFin erbracht werden, kann sich für einen Anleger die Möglichkeit zur Durchsetzung eines Schadensersatzanspruchs gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG ergeben.

Sofern Investoren, etwa über eine Lizenzierung einer angeblichen Betreibergesellschaft Trade Propel durch die FSA, getäuscht werden, können sich auch andere Ansprüche aus unerlaubter Handlung ergeben.

Falls Sie Kapital bei Trade Propel investiert haben und Schwierigkeiten auftreten, suchen Sie rasch anwaltliche Hilfe. Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät Sie zu möglichen rechtlichen Schritten und unterstützt Sie bei der Durchsetzung von Schadensersatzforderungen.

Sichern Sie dann auch Belege über geleistete Einzahlungen und erhalten Sie Gesprächsinhalte und Namen von Gesprächspartnern fest.

Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.

Stand: 17.05.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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