Trennung ohne Rosenkrieg

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Die Folgen einer Trennung oder Scheidung müssen nicht gerichtlich geklärt werden. Friedlicher verläuft es meist ohne Gerichtssaal.

„Jetzt ist es 10 Jahre her: Es war Mai, die Sonne schien, wir waren so glücklich und die Hochzeit war traumhaft. Nie hätte ich gedacht, dass dieses Glück einmal zerbrechen kann …“

Fast die Hälfte der Ehen wird heutzutage geschieden, während es im Jahr 1960 nur etwas mehr als 10 % waren. Die höchste Scheidungsrate war im Jahr 2005 mit 51,92 %, im Jahre 2012 waren es noch 46,23 %. Die meisten Ehen (ca. ¼) werden nach 6 – 10 Jahren geschieden, wenn die Kinder noch klein sind. Gerade dann ist es wichtig, die Trennung friedlich und fair zu gestalten.

Denn eine Trennung oder Scheidung ist für die Betroffenen immer mit sehr schmerzhaften Erfahrungen verbunden. Das Paar hat Gefühle von Wut, Trauer und Enttäuschung zu bewältigen. Viele Fragen müssen geklärt werden: Wie können wir den Aufenthalt unserer Kinder und die Finanzen regeln, ohne einen Scherbenhaufen zu hinterlassen? Wer bleibt in der Wohnung/im Haus? Wer bekommt welche Möbel und Haushaltsgegenstände? In der emotional aufgeladenen Situation der Trennung ist es wichtig, alle zu regelnden Punkte sachlich und fair zu klären und Gefühle von Rache und Wut aus diesen Themen herauszuhalten.

Bei der Trennung von Eheleuten empfiehlt sich eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung, in der die Folgen der Trennung und Scheidung geregelt werden können: die Unterhaltspflichten, die Aufteilung der Haushaltsgegenstände, das Sorge- und Umgangsrecht, die Vermögensauseinandersetzung im Rahmen des Zugewinns und evtl. Regelungen zum Versorgungsausgleich. Auch bei nicht verheirateten Eltern empfiehlt sich eine Trennungsvereinbarung, zum Beispiel zu den Themen Sorge- und Umgangsrecht, Unterhaltspflichten und Vermögensauseinandersetzung. Auch Regelungen bzgl. einer gemeinsamen Immobilie können vertraglich geklärt werden. Außergerichtliche Vereinbarungen können von einem Rechtsanwalt ausgearbeitet werden und müssen je nach Regelungsinhalt ggf. notariell beurkundet werden.

Der Vorteil von außergerichtlichen Vereinbarungen liegt darin, dass im Gegensatz zu einem streitigen Gerichtsverfahren Zeit und Kosten gespart werden. Denn wenn keine außergerichtliche Einigung zwischen den Parteien herbeigeführt werden kann, bleibt nur der Weg der gerichtlichen Klärung. Die außergerichtliche Regelung hat den weiteren nicht zu unterschätzenden Vorteil, dass sich die Konfliktsituation der Trennung entschärft, weil beide Beteiligten wissen, dass alles geklärt ist. Ein Gerichtsverfahren mit ungewissem Ausgang stellt für die Beteiligten eine erhebliche emotionale Stresssituation dar. Die Erfahrung zeigt, dass Eltern schneller wieder auf der sachlichen Ebene miteinander umgehen können, wenn eine Regelung ohne Gerichtsverfahren herbeigeführt wurde. Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann der Scheidungsantrag nach Ablauf des Trennungsjahres dann von einem Anwalt eingereicht werden. Die andere Partei muss in diesen Fällen nicht anwaltlich vertreten werden und kann der Scheidung selbst zustimmen.

Rechtsanwältin Dr. jur. Alexandra Kasten

Fachanwältin für Familienrecht

Mediatorin


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