Trennung: Welche Gegenstände darf der Ex-Partner aus der Wohnung mitnehmen?

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Zieht ein Partner aufgrund einer Trennung aus der bisher gemeinsam genutzten Wohnung aus, müssen die entsprechenden Gegenstände und Vermögenswerte zwischen den Ex-Partnern aufgeteilt werden. Damit es nicht zu Streitigkeiten kommt, ist es wichtig, die rechtlichen Vorgaben zu kennen. 

Eigentümerstellung -  Die Frage wem gehört was

Es sollte klar sein, dass jeder das aus der Wohnung mitnehmen kann, was ihm als Eigentümer gehört. Wichtig ist es hier, dass die Eigentumsverhältnisse geklärt sind und im besten Fall auch nachgewiesen werden kann, dass man Eigentümer der entsprechenden Gegenstände ist, beispielsweise durch Vorlage der Rechnung. 

Wie sieht die Regelung bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft aus? 

Bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft darf der Partner diejenigen Gegenstände mitnehmen, die in seinem Eigentum stehen. Eine Verteilung von Haushaltsgegenständen nach Billigkeitsgesichtspunkten gibt es nur bei einer Trennung von Ehegatten.

Gegenstände, die gemeinsam gekauft wurden, gehören auch beiden Ex-Partner gemeinsam (Miteigentum). Hier muss in der Regel eine andere Lösung gefunden werden, sprich ein Partner behält die betreffenden Gegenstände und zahlt dem anderen hierfür einen Ausgleichsbetrag. 

Wie wird der Hausrat aufgeteilt bei einer ehelichen Lebensgemeinschaft? 

Hausrat sind alle Haushaltsgegenstände, die für eine gemeinsame Lebensführung in der Ehe angeschafft wurden. Bei verheirateten Partnern kommt es nicht darauf an, wer die Gegenstände bezahlt hat oder wer auf der Rechnung als Käufer aufgeführt wurde. Das Gesetz geht im Zweifel davon aus, dass alle Haushaltsgegenstände, die während der Ehe gemeinsam angeschafft wurden, beiden Ehepartner gleichermaßen gehören. 

Bei einer Trennung der Ehegatten kommt daher eine Teilung der Gegenstände in Natur Betracht. Dies bedeutet, dass einer beispielsweise die Waschmaschine bekommt und der andere den Trockner. 

Werden persönliche Gegenstände auch unter den Partner aufgeteilt?

Persönliche Gegenstände stellen kein Hausrat dar. Jeder Partner darf daher seine persönlichen Gegenstände mitnehmen. Dies betrifft meistens Gegenstände, die der jeweilige Partner bereits vor der Ehe erworben hat.

Wie kann der Hausrat aufgeteilt werden? 

Die Aufteilung des Hausrates ist leichter gesagt als getan. Derjenige, der in der Wohnung verbleibt, möchte natürlich nicht in einer leeren Wohnung sitzen. Ferner möchte der andere Partner, der einen neuen Hausstand gründet, so viele Gegenstände mitnehmen wie möglich. Es sollte daher wie folgt vorgegangen werden:

  1. Es sollte eine Liste mit Gegenständen erstellt werden, die aufgeteilt werden sollen.
  2. Klären Sie, welche Gegenstände persönliche sind und welche unter den Hausrat fallen.
  3. Bei Gegenständen, die untern den Hausrat fallen, sollte geklärt werden, wer diese behalten möchte. Ferner sollte eine entsprechender Ausgleich geklärt werden.

Was passiert, wenn das Gericht den  Hausrat verteilt? 

Wenn sich die Partner im Hinblick auf die Aufteilung des Hausrats nicht einigen können, muss ggf. ein Familiengericht entscheiden, wer welche Gegenstände bekommt. Das Gericht entscheidet hier nach billigem Ermessen, bedeutet, Ihnen können daher Gegenstände zugesprochen werden, die Sie nicht haben möchten. Ferner fallen hierfür zusätzliche Kosten für das Gerichtsverfahren an. 


Sie trennen sich gerade? Ich berate Sie gerne, vereinbaren Sie einen Termin in meiner Kanzlei. Das Erstgespräch kann auch telefonisch erfolgen. 

Telefonnummer: 0421 24 44 42 00

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