Tupfer bei Operation vergessen - 4.000 Euro Schmerzensgeld

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Tupfer bei Operation vergessen – Vergleich über 4.000 Euro


Es kommt nicht selten vor, dass Fremdkörper bei einer Operation vergessen werden. So auch im Fall unserer Mandantin. Im Rahmen einer gynäkologischen Operation wurde ein Tupfer bei ihrer Operation vergessen und im Unterkörper zurückgelassen.


Tupfer bei Operation vergessen aufgrund eines groben Therapie- und Organisationsfehlers


Vergessene Fremdkörper in Form von Operationsmaterialien oder Operationsinstrumenten können bei den betroffenen Patienten erhebliche Beeinträchtigungen verursachen. Oftmals ist auch eine erneute Operation zur Entfernung des Fremdkörpers unumgänglich.


Wir warfen den behandelnden Ärzten sowie dem Klinikträger im Fall unserer Mandantin vor, dass nicht alle möglichen und zumutbaren Sicherungsvorkehrungen gegen das unbeabsichtigte Zurücklassen eines Fremdkörpers im Operationsgebiet getroffen wurden. So wurde der Tupfer bei ihrer Operation vergessen. Dies stellt einen sogenannten intraoperativen Therapiefehler dar. Hierzu zogen wir die Handlungsempfehlungen des Aktionsbündnisses Patientensicherheit aus dem Jahr 2010 (Titel: „Jeder Tupfer zählt“) heran. Diese sind sehr detailliert gehalten und sehen prä-, intra- und postoperative Zählkontrollen vor.


Darüber hinaus rügten wir auch einen Organisationsfehler. Ein solcher liegt vor, wenn von ärztlicher Seite aus organisatorisch nicht gewährleistet wird, dass mit dem vorhandenen Personal und funktionstüchtigen medizinischen Geräten die Aufgaben nach dem jeweiligen Stand der medizinischen Erkenntnisse erfüllt werden können. Ein wichtiger Teil generalisierter Qualitätsmängel sind Verstöße gegen die Pflicht sachgerechter Organisation der Behandlungsabläufe zur Gewährleistung der organisatorischen Voraussetzungen der geforderten Qualitätsstandards.


Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines bei der Operation vergessenen Fremdkörpers


Mit der Haftpflichtversicherung der Gegenseite konnte im Fall unserer Mandantin, bei der ein Tupfer bei der Operation vergessen wurde, ein außergerichtlicher Vergleich über 4.000 Euro geschlossen werden. Hierbei fand insbesondere Berücksichtigung, dass sich unsere Mandantin zur Entfernung des für einige Tage zurückgebliebenen Fremdkörpers einer schmerzhaften Behandlung bei einem Gynäkologen unterziehen musste.


Schadensersatz und Schmerzensgeld


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Ihr Patientenanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht 

Christoph Theodor Freihöfer

Foto(s): Rechtsanwalt Christoph Theodor Freihöfer


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