Überblick zum Steuerrecht Vietnam – Teil 2: Mehrwertsteuer (Value Added Tax, VAT)

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Der Mehrwertsteuer (VAT) unterliegen grundsätzlich sämtliche in Vietnam hergestellten, gehandelten und konsumierten Güter bzw. Dienstleistungen. Die VAT-Steuersätze variieren je nach Art der Ware bzw. Dienstleistung zwischen 0 %, 5 % und 10 %. Grundsätzlich liegt der Mehrwertsteuersatz für exportierte Güter und Dienstleistungen bei 0 %. Davon ausgeschlossen sind allerdings ausländische Unternehmen mit einer dauerhaften Niederlassung („Betriebsstätte“) in Vietnam. In diesem Fall liegt die Mehrwertsteuer bei 10 %, wobei die Definition der Betriebsstätte weit gefasst ist, um die Steuerbasis zu schützen. Der ermäßigte Steuersatz von 0 % gilt nur für ausländische Vertragspartner, wenn diese keine dauerhafte Niederlassung in Vietnam haben und dafür eine schriftliche Bestätigung vorlegen können. Einige Dienstleistungen (wie z. B. Dateneingabedienste) fallen unter den normalen Steuersatz von 10 %, auch wenn diese exportiert werden. Dienstleistungen, die von vietnamesischen Firmen direkt an ausländische Firmen angeboten werden, gelten als Dienstleistungsexport und unterliegen der Nullbesteuerung. Voraussetzung dafür ist, dass das ausländische Unternehmen keine ständige Niederlassung/Betriebsstätte in Vietnam hat (Bestätigung des ausländischen Unternehmens erforderlich) und kein VAT-Zahler in Vietnam ist.

Mehrwertsteuersätze: 

Export von Waren und Dienstleistungen, die im Ausland „konsumiert“ werden; Waren, die für den Export oder den Inlandsexport (unter bestimmten Bedingungen) verarbeitet werden; Waren, die an zollfreie Geschäfte verkauft werden, bestimmte landwirtschaftliche Dienstleistungen; Bau- und Installationsarbeiten für exportverarbeitende Unternehmen, Luftfahrt-, See- und internationale Transportdienstleistungen

0 %
Wirtschaftsbereiche, die mit der Bereitstellung wesentlicher Güter und Dienstleistungen befasst sind. Dazu gehören: sauberes Wasser; Lehrmittel; Bücher; unverarbeitete Lebensmittel; Medizin und medizinische Ausrüstung; Haltungsfutter; verschiedene landwirtschaftliche Produkte und Dienstleistungen; technische und wissenschaftliche Dienstleistungen; Gummilatex; Zucker und seine Nebenprodukte; bestimmte kulturelle, künstlerische, sportliche Dienstleistungen / Produkte und Sozialwohnungen

5 %
Alle anderen Bereiche (Standardsteuersatz)

10 %

Ausgenommene Waren und Dienstleistungen

Zu Ausnahmen gehören u. a. Waren / Dienstleistungen von Einzelpersonen mit einem Jahresumsatz von 100 Mio. VND oder weniger; importierte Bohrinseln, Flugzeuge und Schiffe eines Typs, der in Vietnam nicht hergestellt werden kann; bestimmte landwirtschaftliche Produkte; die Übertragung von Landnutzungsrechten („LUR“), Finanzderivate und bestimmte Finanzdienstleistungen (einschließlich Kreditkartenausgabe, Finanzierungsleasing und Factoring); Verkauf von mehrwertsteuerpflichtigen verpfändeten Waren zur Begleichung eines garantierten Kredits; Bereitstellung von Kreditinformationen; verschiedene Wertpapierhandelsaktivitäten einschließlich des Fondsmanagements, Devisenhandels und Kreditfactorings; bestimmte Versicherungsdienstleistungen (einschließlich Lebens-, Kranken-, Agrar- und Rückversicherungen); medizinischer Dienst; Pflegedienste für ältere bzw. behinderte Menschen; Lehre und Ausbildung; Druck und Veröffentlichen von Zeitungen, Zeitschriften und bestimmten Büchern; Personenverkehr mit öffentlichen Bussen; Technologietransfer, Software und Softwaredienstleistungen mit Ausnahme von exportierter Software, für die ein Satz von 0 % gilt; Goldimporte, die nicht zu Schmuck verarbeitet werden; bestimmte exportierte Rohstoffe, sofern der Verarbeitungsanteil 49 % nicht überschreitet; Einfuhr von Maschinen, Ausrüstungen und Materialien, die in Vietnam nicht zur direkten Verwendung in wissenschaftlichen Forschungs- und Technologieentwicklungsaktivitäten hergestellt werden können; Ausrüstung, Maschinen, Ersatzteile, spezielle Transportmittel und notwendige Materialien, die in Vietnam nicht zum Aufsuchen, Erkunden und Entwickeln von Öl- und Gasfeldern hergestellt werden können; Waren, die eingeführt wurden im Rahmen internationaler Entwicklungszusammenarbeit einschließlich ausländischer Spenden an Regierungsstellen und bestimmte Organisationen/Einzelpersonen.

Berechnungsmethoden: 

Es gibt zwei Methoden zur Berechnung der Mehrwertsteuer, die Abzugsmethode und die direkte Berechnungsmethode.

1. Abzugsmethode: Diese Methode gilt für Geschäftsbetriebe, die vollständige Geschäftsbücher, Rechnungen und Dokumente gemäß den einschlägigen Vorschriften führen, einschließlich: Geschäftsbetriebe mit einem Jahresumsatz, der einer Mehrwertsteuer von 1 Mrd. VND oder mehr unterliegt; bestimmte Fälle, die sich freiwillig für die Umsatzsteuererklärung nach der Abzugsmethode entscheiden. Die Ermittlung der zu zahlenden Mehrwertsteuer ergibt sich dann aus dem Abzug der Vorsteuer von der Ausgangssteuer.

2. Direkte Methode: Diese Methode gilt für: Geschäftsbetriebe mit einem Jahresumsatz, der einer Mehrwertsteuer von weniger als 1 Mrd. VND unterliegt; Einzelpersonen und Geschäftshaushalte; Geschäftsbetriebe, die keine ordnungsgemäßen Geschäftsbücher führen; ausländische Organisationen oder Einzelpersonen, die Geschäftstätigkeiten in Formen ausüben, die nicht im Investitionsgesetz geregelt sind; sowie Unternehmen, die mit Gold, Silber und Edelsteinen handeln. Die Ermittlung der zu zahlenden Mehrwertsteuer ergibt sich dann aus dem Mehrwert der verkauften Waren oder Dienstleistungen multipliziert mit dem anwendbaren Mehrwertsteuersatz.

Nach der Auswahl muss die gewählte Methode der Mehrwertsteuererklärung für mindestens zwei aufeinanderfolgende Jahre beibehalten werden.

Erstattungen: 

Mehrwertsteuerrückerstattungen werden nur in bestimmten Fällen gewährt, insbesondere an:

1. Exporteure mit Mehrwertsteuergutschriften von über 300 Mio. VND. Die Rückerstattungen erfolgen in diesem Fall monatlich oder vierteljährlich gemäß der Mehrwertsteuererklärung des Steuerpflichtigen. Der Betrag der Vorsteuer auf Exportverkäufe (der die Kriterien für Mehrwertsteuerrückerstattungen erfüllt), der einem Steuerpflichtigen erstattet werden kann, darf 10 % seiner Exporteinnahmen nicht überschreiten. Unternehmen, die Waren importieren und dann ohne weitere Verarbeitung unter verschiedenen Bedingungen exportieren, können Mehrwertsteuererstattungen erhalten.

2. Neue Investitionsprojekte von Unternehmen, die die Mehrwertsteuerabzugsmethode anwenden und sich in der Investitionsphase vor dem Betrieb befinden und Mehrwertsteuergutschriften über 300 Mio. VND angesammelt haben. Ausnahmen sind allerdings sog. „bedingte“ Investitionsprojekte, die die regulierten Investitionsbedingungen nicht erfüllen, oder Investitionsprojekte von Unternehmen, deren Gründungskapital noch nicht ordnungsgemäß eingezahlt wurde.

3. Bestimmte ODA-Projekte, diplomatische Befreiungen sowie Ausländer, die in Vietnam Waren für den Verbrauch in Übersee kaufen.

In anderen Fällen, in denen die Vorsteuer eines Steuerpflichtigen für einen Zeitraum seine Vorsteuer übersteigt, muss er den Überschuss vortragen, um die künftige Vorsteuer auszugleichen.

Administration:

Alle Organisationen und Einzelpersonen, die in Vietnam mehrwertsteuerpflichtige Waren und Dienstleistungen herstellen oder handeln, müssen sich für die Mehrwertsteuer registrieren lassen. In bestimmten Fällen müssen sich Zweigniederlassungen eines Unternehmens separat registrieren und die Mehrwertsteuer für ihre eigenen Aktivitäten angeben. Steuerzahler müssen ihre Mehrwertsteuererklärung monatlich bis zum 20. Tag des Folgemonats oder vierteljährlich bis zum 30. Tag des Folgequartals einreichen (für kleinere Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 50 Mrd. VND im Vorjahr).

Foto(s): @Fotolia.com/61228185


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