Übersehenes Aneurysma mit Subarachnoidalblutung bei zerebraler Angiographie

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Landgericht Düsseldorf - vom 28. März 2013
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Übersehenes Aneurysma mit Subarachnoidalblutung bei zerebraler Angiographie, LG Düsseldorf, Az. 3 O 4 /11

Chronologie:

Die Klägerin stellte sich ab Dezember 2009 in der Gemeinschaftspraxis der Beklagten aufgrund außergewöhnlich starker Kopfschmerzen vor. Die Beklagte veranlasste eine MRT. Weitergehende Diagnostik unterließ sie jedoch. Nach verstärkten Beschwerden wurde die Klägerin in die Intensivstation einer Universitätsklinik überwiesen, wo ein zerebrales Aneurysma und eine Hirnblutung diagnostiziert wurden. Es kam zu einer deutlichen Heilungsverzögerung.

Verfahren:

Das Landgericht Düsseldorf hat den Vorfall mittels eines fachmedizinischen Gutachtens hinterfragen lassen. Der gerichtlich bestellte Sachverständige kam im Ergebnis zu einer Fehlbehandlung des Beklagten, woraufhin das Landgericht den Parteien zu einem Vergleich über 30.000,- Euro anriet.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Bereits im Vorfeld der Klage war die Ärztekammer Nordrhein mit dem Fall befasst und hatte einen Behandlungsfehler konstatiert (Az. 2010/0627). Dennoch war der Haftpflichtversicherer der Beklagten, die ERGO, wie so häufig zuvor, nicht zu einer Regulierung bereit gewesen, so dass die Klägerin zur Durchsetzung ihrer Rechte gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen musste, so RA Dr. D.C. Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.


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