Uli Hoeneß Haftstrafe ohne Bewährung wegen Höhe der Schadenssumme

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Nach der Verurteilung des Aufsichtsratsvorsitzenden des FC Bayern München zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten wegen Steuerhinterziehung bleibt es dabei, dass Herr Rechtsanwalt Höss aus Stuttgart in Deutschland nach wie vor wohl den quasi "Rekord" betreffend die Strafverteidigung in Wirtschaftsstrafsachen insoweit hält, als es ihm gelungen ist, einen Mandanten wegen einer Betrugssumme von ca. 2,5 Millionen € mit der Verhängung lediglich einer Bewährungsstrafe rechtskräftig zu verteidigen. Üblicherweise gilt die Faustformel, dass bei Schadenssummen von über 1 Million EUR eine Bewährungsstrafe nicht mehr in Betracht kommt.

Sollte daher diese Schadenssumme in Ihrem Fall überschritten sein, muss dies nicht zwangsläufig zu einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung führen, sondern sollte mit einem insoweit spezialisierten Verteidiger eine Verteidigungsstrategien gewählt werden, die nicht zwangsläufig von dieser Prämisse ausgeht, da Sie sich sonst möglicherweise unveranlasst die Möglichkeit doch noch zu einer Bewährungsstrafe zu gelangen, selbst verbauen könnten.

Markus Höss

Rechtsanwalt

www.kanzleihoess.de


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