Unfall mit Todesfolge und Fahrerflucht - AG Augsburg vom 10.10.2022

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Was erwartet einen Fahrer, wenn er nachts einen Fußgänger auf überfährt, der mitten auf einer Landstraße steht und dieser infolge seiner Verletzungen verstirbt ?

Das Amtsgericht Augsburg hat sich mit Urteil vom 10.10.2022 mit einem solchen Fall befasst (siehe www.augsburg.tv/mediathek/video/bewaehrungstrafe-nach-unfall-mit-fahrerflucht/).

Im April 2022 verstarb bei Schiltberg im Landkreis Aichach-Friedberg eine Fußgängerin bei einem Verkehrsunfall. Sie war nachts auf einer Kreisstraße unterwegs und wurde angefahren. Die Fahrer des Autos hielten zunächst an und flüchteten dann jedoch, ohne Rettungsdienst und Polizei zu informieren. Der Fahrer und Mitfaherer, beide mit Flüchtlingshintergrund, wurden später aufgegriffen, als sie versuchten, das Land zu verlassen. 

Das Amtsgericht folgte den Aussagen der Gutachter, welche eine fahrlässige Tötung verneinten. 

Eine fahrlässige Begehung im Strafrecht ist das Außerachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt bei gleichzeitiger Vorhersehbarkeit der Herbeiführung des tatbestandlichen Erfolges bzw. der Tatbestandsverwirklichung.

Das Gericht verhängte eine Bewährungsstrafe von 18 Monaten, da es eine Strafbarkeit wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort gemäß § 142 StGB als vorliegend ansah.

Jeder Beteiligte eines Unfalls muss  nach § 142 StGB, wenn nicht rechtzeitige Feststellungen getroffen werden können, am Unfallort warten. Bei einem erheblichen Schaden reichen unter Umständen auch nachts in der Stadt 45 Minuten nicht aus (Ha VRS 41,28). Eine Wartepflicht kann bei einem tödlichen Unfall auch viel länger bestehen.

Grundsätzlich können auch bei erstmaliger Begehung Gefängnisstrafen ohne Bewährung verhängt werden. Dies wäre denkbar, wenn ein Verkehrsteilnehmer stirbt und der Fahrer neben der Unfallflucht auch fahrlässig hinsichtlich der Tötung handelte und erheblich alkoholisiert war.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht Christian Steffgen verfügt über 22 Jahre Erfahrungen in Verkehrsstrafsachen im Raum Augsburg bis Stuttgart.





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