Ungültige Klauseln in Lebens- und Rentenversicherungen – Geld zurück vom Versicherer

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Wieder einmal hat der Bundesgerichtshof die Rechte von Versicherten gestärkt. Dabei ging es um Versicherungsbedingungen betreffend die Rückkaufswerte, den Stornoabzug sowie die Verrechnung von Abschlusskosten. Betroffen waren dabei Versicherungsbedingungen der Lebensversicherung Deutscher Ring, die sich auf die Kündigung von kapitalbildenden Lebensversicherungen, aufgeschobenen und fondsgebundenen Rentenversicherungen sowie deren Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung bezogen. In seiner Entscheidung vom 25.07.2012 (IV ZR 201/10) stellte der BGH fest, dass Kunden die ihre Lebensversicherung gekündigt haben, zu wenig zurückbezahlt bekommen haben.

Dies betrifft Versicherte, die zwischen 2002 und 2007 eine Versicherung abgeschlossen und diese  zwischenzeitlich wieder gekündigt hatten. Der BGH hatte dabei entschieden, dass Bedingungen nach welchen die Abschlusskosten mit den ersten Beiträgen verrechnet werden, eine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers darstellen und deshalb unwirksam sind.

Diese „Zillmerung" führt dazu, dass die Versicherten bei Kündigung nur einen geringen oder gegebenenfalls gar keinen Rückkaufswert erhalten.  Dieses Urteil hat weitreichende Folgen auch für andere Versicherungsunternehmen. Zwar sind durch die Entscheidung zunächst nur Kunden des Deutschen Rings betroffen, momentan anhängige Verfahren gegen die Allianz, Ergo, Iduna und Generali dürften aber wohl ebenfalls positiv ausgehen. Betroffene Versicherte, egal welcher Gesellschaft, sollten daher jetzt schon gegenüber Ihrer Versicherung unter Hinweis auf das Urteil des BGH Ansprüche geltend machen. Allerdings ist hier die Verjährung zu beachten, so dass Ansprüche wohl nur solchen Versicherten zustehen dürften, die die Abrechnung des Versicherers über den Rückkaufswert in 2009 erhalten haben. Hier endet die Verjährung am 31.12.2012.

Die Experten der KKWV-Anwaltskanzlei stehen gerne für ein klärendes Gespräch bereit und unterstützen bei der Prüfung und Durchsetzung der Ansprüche gegen die Versicherung.  Ansprechpartner ist Herr Rechtsanwalt Rainer J. Kositzki.

Kurzprofil: KKWV-Kanzlei für Kapitalanlagerecht, Wirtschaftsrecht und Verbraucherrecht  ist seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Anlegerschutzes tätig und verfügt über langjährige Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Verbraucherrecht mit Schwerpunkt Versicherungsrecht. Wir vertreten bundesweit vorwiegend die Interessen von geschädigten Kapitalanlegern und Versicherten.


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