Unterhalt – Auskunftspflicht und Rückforderung zu viel gezahlten Unterhalts

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Grundsätzlich ist der Unterhaltsverpflichtete gegenüber dem Unterhaltsberechtigten zur Auskunft verpflichtet.

Diese Auskunft ist in Form von aussagekräftigen Unterlagen zu erbringen.

Hierbei vergessen viele jedoch, neben dem Einkommen auch Abzugsbeträge mitzuteilen, also Kosten und Schulden, die der Verpflichtete hat. Damit werden Unterhaltsbeträge oftmals zu hoch berechnet.

Es empfiehlt sich auch, den Unterhalt von einem Anwalt berechnen zu lassen. Zahlen Sie nämlich zu viel Unterhalt, so wird es schwierig, diesen zurück zu verlangen.

Hierzu im Folgenden mehr:

Oft stellen wir in unserer Kanzlei fest, dass viel mehr Unterhalt gezahlt wird, als derjenige dazu verpflichtet wäre.

Oft berechnen nämlich die Parteien den Unterhalt selbst oder lassen sich auf berechneten Unterhalt ein, der mangels vollständiger Unterlagen Fehler oder durch Nichtwissen enthält.

Die Standardfrage: Kann ich diesen Unterhalt zurückfordern?

Möglicher Anspruch auf Rückforderung:

Ein Rückforderungsanspruch könnte sich aus § 812 BGB ergeben, d. h. der Empfänger des Unterhaltes wäre zur Zahlung berechtigt.

Der Empfänger kann sich jedoch gemäß § 818 Abs. 3 BGB auf Entreicherung berufen, d. h., wenn er den gezahlten Unterhalt für seine laufenden Lebensbedürfnisse verbraucht hat und damit nicht mehr im Vermögen des Empfängers vorhanden ist. Die Darlegungs- und Beweislast hat hier der Empfänger.

Unter 2 Umständen kann jedoch eine Rückforderung erfolgen:

1. der Empfänger wusste, dass der Zahlende zu viel Unterhalt gezahlt hat

2. Es ist bereits ein Antrag auf Unterhaltsabänderung bei Gericht anhängig (dies gilt dann rückwirkend ab Aufforderung zur Abänderung bzw. ab Antragseinreichung).

Eine Aufrechnung mit Kindesunterhalt ist auf alle Fälle unzulässig (§ 394 BGB).

Zu beachten ist: die Zahlung „unter Vorbehalt“ hat überhaupt keine Bewandtnis und führt nicht zu einer Rückzahlung. Im Gegenteil: Der Berechtigte kann mangels Rechtssicherheit sogar eine Unterhaltsklage erheben.

Daher sollte unbedingt nach der Trennung ein Anwalt eingeschaltet werden.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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