Unterkieferprotrusionsschiene erneut empfohlen

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(14.03.2017)

Die Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM) hat die S3-Leitlinie Nichterholsamer Schlaf/Schlafstörungen-Kapitel „Schlafbezogene Atmungsstörungen“ überarbeitet. Danach empfiehlt sie wiederum die Unterkieferprotrusionsschiene bei leicht- bis mittelgradiger obstruktiver Schlafapnoe alternativ zur Überdrucktherapie. Diese Empfehlung gilt jedoch insbesondere bei den Patienten, bei denen der Body-Maß-Index unter 30 kg/m2 liegt. Hierbei wurde ausgeführt, dass die Behandlung mit der Unterkieferprotrusionsschiene (UPS) die nächtlichen obstruktiven, respiratorischen Störungen reduziert und die gesundheitlichen und sozialen Beeinträchtigungen verbessert. Dabei ist die intraorale UPS nicht invasiv, geräuschlos, leicht zu transportieren und wird insgesamt gut toleriert. Die Schlafmaske zeigt bei mittlerer bis starker OSA zwar weiterhin überlegene Ergebnisse, aktuelle Studien haben hinsichtlich der UPS jedoch einen vergleichbaren Effekt in Bezug auf Tagesschläfrigkeit, Bluthochdruck, kardiovaskulärer Mortalität, neurokognitiver Funktion und Lebensqualität gezeigt.

Empfohlen wird dabei durch die Gesellschaft für Schlafmedizin weiterhin, dass die UPS im Rahmen einer zahnmedizinischen und schlafmedizinischen Behandlung angepasst werden soll.

Darüber hinaus bedarf der Effekt der Therapie mit der UPS der regelmäßigen Überprüfung, zum Beispiel durch schlafmedizinisch-qualifizierte Ärzte. Die Untersuchung sollte jährlich erfolgen.

Sollte Ihre Krankenkasse in ihrem Leistungskatalog keine Kostenerstattung für die Unterkieferprotrusionsschiene vorsehen, sollten Sie zunächst die Schlafmaske (CPAP) als Behandlungsmöglichkeit akzeptieren. Bei nachgewiesener, nicht erfolgreicher Anwendung der Maske sollten Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Kostenerstattung für die Unterkieferprotrusionsschiene stellen. Sie müssen jedoch nachweisen, dass Sie die CPAP-Therapie trotz Ausschöpfung aller unterstützenden Maßnahmen nicht tolerieren konnten.

Rechtsanwältin Julia Fellmer


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