Unternehmenskauf und -verkauf

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Die wenigsten mittelständischen Unternehmer*innen sind mit dem Thema Unternehmenskauf oder Unternehmensverkauf vertraut. Früher machte man sich selbständig, übernahm vielleicht den elterlichen Betrieb, um ihn dann bei Renteneintritt an die Kinder zu übergeben oder vielleicht auch zu verkaufen. Das ändert sich gerade durch eine Konzentrationswelle im Handwerk. Viele Unternehmer*innen haben keine Nachfolger*innen. Und die junge Generation, die jetzt als Meister*innen am Start steht, verfügt häufig über eine solide praktische, technische  und betriebswirtschaftliche Ausbildung. So manche*r nutzt die Gunst der Stunde, um ein laufendes System aufzubauen und dann zu skalieren. Und wie geht das,  ein Unternehmen zu kaufen oder zu verkaufen?

Grundlegende Weichenstellungen sind, ob lediglich die Wirtschaftsgüter verkauft werden (Asset Deal) oder - was nur bei einer Gesellschaft geht - die Anteile an dieser (Share Deal).

Vom Ablauf ist wichtig, dass die Käuferseite natürlich Unterlagen benötigt, um zu prüfen, was sie kauft, die Verkäuferseite diese aber nicht OHNE Abschluss einer Vertraulichkeitsvereinbarung herausgeben sollte. Gerade im Handwerk besteht hier mitunter, sobald der oder die ach so ersehnte Kaufinteressent*in aufgeschlagen ist, mitunter eine Naivität und falsche Ehrenhaftigkeit, die dann böse enttäuscht wird. Vertrauen ist gut. Kontrolle ist besser. Aus diesen Gründen haben sich beim Unternehmensverkauf feste Abläufe etabliert.

Ganz am Anfang steht der Letter of Intent, eine noch unverbindliche Absichtserklärung, die eine Vertraulichkeitsverpflichtung beinhaltet und in der Regel auch Regelungen zur Kostentragung im Hinblick auf Berater*innen.

Nach Abschluss des Letter of Intent, werden mehr oder minder umfangreiche Unterlagen, z.B Jahresabschlüsse, BWAs ausgereicht, mitunter auch als "Due Diligence", umfangreich und systematisch aufgefächert nach Risiken, z.B. Umwelt (Altlasten), steuerliche Risiken (Lohnsteuer, Sozialversicherung), rechtlichen Risiken (Forderungsausfälle, Rechtsstreitigkeiten, fehlende oder unzureichende Genehmigungen), Arbeitnehmer (Pensionslasten?), etc.... 

Daneben dann die eigentlichen Kaufpreisverhandlungen, in die diese Risiken mit einfließen. 

Die Kaufpreisfindung ist ein eigenes Thema. Trotz zum Teil herausragend guter Auftragslage, werden derzeit häufig nicht die Kaufpreise bezahlt, die sich aus einer klassischen Unternehmensbewertung ergeben. Gekauft wird häufig nicht das Unternehmen, sondern im Kern, das Personal.

Und erst nach Austausch der Unterlagen und deren Prüfung wird wird es mit dem eigentlichen Unternehmenskaufvertrag konkret.

Die Verkäuferseite sollte mit der Planung gut 3 - 5 Jahre vor einem beabsichtigten Verkauf aufsetzen. Mitunter ist aus steuerlichen Gründen (z.B. bei Betriebsaufspaltung in Besitzunternehmen und operative GmbH) erst noch eine Immobiliengesellschaft zu gründen. Um das steuerlich sinnvoll zu lösen braucht es Zeit. Und auch "um die Braut zu schmücken" kann es sinnvoll sein, wenn mehrere Bilanzstichtage mit "schönen" Zahlen vorhanden sind. Erfahrungsgemäß geht für einen Verkauf manchmal auch nur ein kurzes Zeitfenster auf. Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.

Zum Video gibt es Infoclips zu Unternehmenskauf und Übergabe vorweggenommene Erbfolge (kanzlei-luebbing.de) auch noch eine ausführlichere Version.

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