Unternehmensnachfolge und Schenkungen / BVerfG

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Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich augenblicklich intensiv mit der Frage der Nichtigkeit des Erbschaftsteuergesetzes. Am 08.07.2014 wurden Vertreter der Bundesregierung in Karlsruhe hierzu vom BVerfG angehört.

Den Prozessbeobachtern zufolge kritisiert das Gericht die Unschärfe der Gesetzesbegründung des ErbStG wie auch den Wortlaut des Gesetzes. Die Richter warfen z. B. die Frage auf, warum keine Obergrenze bezüglich des begünstigten Betriebsvermögens eingeführt worden sei.

Jedenfalls ist damit zu rechnen, dass sich die zurzeit bestehende Gesetzeslage mit der Entscheidung des BVerfG für Betriebe und Unternehmen entscheidend mit dem Richterspruch ändern wird.

Die Rechtsfolgen in der Praxis hängen davon ab, ob

  • das gesamte ErbStG für nichtig erklärt wird, oder
  • nur eine Teilnichtigkeit der Verschonungsregelungen ausgesprochen wird, oder
  • eine Unvereinbarkeitserklärung mit Fortgeltungsanordnung bis zu einer Neuregelung erfolgt.

Wichtig für Sie:

Bis zu einer Entscheidung des BVerfG kann noch verfassungsrechtlicher Vertrauensschutz in die jetzige Rechtslage bestehen.

Deshalb sollten Unternehmer die Zeit bis dahin nutzen, um ihr Unternehmen neu zu strukturieren, bzw. eine Nachfolgeregelung zu treffen. So sollten die Schenkungsfreibeträge für nahe Angehörige ( Ehepartner/ Kinder ) genutzt werden, insbesondere wenn ein hohes Vermögen vorhanden ist. Die dadurch erzielte Steuerersparnis kann schnell im 6-stelligen Bereich liegen.

Mein hinter mir stehendes Team aus Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern steht zusammen mit mir bereit, kurzfristig noch Gestaltungsmöglichkeiten bis zu einer Entscheidung des Gerichtes für Ihr Unternehmen zu entwerfen und umzusetzen.

Die Uhr tickt!

Daniel Müller

Rechtsanwalt LL.M.Eur.



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