Urlaubsland „Balkonien“

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Ob es mit dem Sommerurlaub in diesem Jahr trotz Corona klappt, ist für Viele immer noch unklar. Wer Bedenken hat, eine Reise zu buchen oder wer seine Reise storniert, und deshalb zu Hause bleibt, verbringt die Sommerferien auf „Balkonien“. Dass bei Treffen mit Familien und Nachbarn dort die öffentlich-rechtlichen Vorgaben zur Pandemie-Abwehr eingehalten werden müssen, versteht sich von selbst. Natürlich gilt auch das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme unter Nachbarn.

Doch konkret, wie dürfen Mieter in heutigen Zeiten den Balkon ihrer Mietwohnung nutzen?

Hier die wichtigsten Punkte:

Blumen gießen: Das ist selbstverständlich in Ordnung, nur dürfen unterhalb wohnende Nachbarn nicht von Gießwasser getroffen werden.

Blumenkästen: Diese dürfen an der Balkonbrüstung montiert werden, wenn es die Hausordnung gestattet und wenn durch eine ausreichend sichere Montage die Gefahr abgewendet wird, dass sie bei Wind oder bei Sturm abgerissen werden und andere Personen schädigen oder Sachen gefährden. Pflanzen auf dem Balkon und insbesondere in Blumenkästen an der Balkonbrüstung müssen zeitig zurückgeschnitten werden, um einen Wildwuchs zu vermeiden. Blüten und Blätter sollten die Nachbarn nicht stören.

Familienkaffeetrinken: Auch dieses Vergnügen ist in Zeiten von „Corona“ wieder unbedenklich möglich.

Feiern: Dies ist nur im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Kontaktbeschränkungen möglich; Näheres dazu ist der Landesverordnung und der kommunalrechtlichen Allgemeinverfügung der Gemeinde, in der man wohnt, zu entnehmen. Bezogen auf Niedersachsen gilt seit Anfang Juli 2020 diesbezüglich, dass sich wieder zehn Personen sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum treffen dürfen – und zwar ohne die Abstandsregelung von 1,5 Metern einzuhalten zu müssen oder dabei eine Maske zu tragen. Private Feiern im Freien oder in der Wohnung, ein Picknick im Park oder ein gemeinsames Grillen ist somit seitdem wieder möglich.

Fernsehen und Radio: Es gibt immer dann Anlass zum Nachbarstreit, wenn sich Mitbewohner durch die gewählte Lautstärke gestört fühlen.

Gartenmöbel aufstellen: Stühle, Tische und Hollywoodschaukeln dürfen aufgestellt werden, ebenso Sonnenschirme und Sonnenzelte, wenn sie ausreichend gegen Wind- und Sturmeinwirkung gesichert sind.

Gemüsebeet: gehört in den Garten und hat auf dem Balkon nichts zu suchen.

Grillen: Die meisten Hausordnungen verbieten aus Gründen des Brandschutzes das Grillen mit Holzkohle oder mit Gas. Bei engen Wohnverhältnissen kann wegen Geruchsbildung auch das Elektrogrillen problematisch sein. Vor dem geplanten Barbecue sollte mit Vermieter und Nachbarn Einvernehmen erzielt werden.

Kleine Bäume pflanzen: Auch Bäume gehören ausschließlich in den Garten, sofern sie nicht in Pflanztöpfen gehalten werden können. Bei größeren Töpfen oder bei einer größeren Menge müsste ggf. die Statik des Balkons berücksichtigt werden. Hier haftet der Mieter dann im Schadensfall. Pflanztöpfe aufstellen: ist daher selbstverständlich möglich, solange von Ihnen bei Wind und Sturm keine Gefahren für Personen oder Sachen ausgehen.

Kräuter und Blumen sähen: Das ist allenfalls in Blumenkästen zulässig

Rankgitter montieren: Dies ist ohne Erlaubnis des Vermieters unzulässig; denn der Mieter darf nicht in die Bausubstanz eingreifen.



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