Urteil OLG Dresden: Spieler bekommt Verluste aus illegalen Online-Sportwetten zurück

  • 4 Minuten Lesezeit

Das Urteil des OLG Dresden (Az.: 13 U 1753/22) vom 31. Mai bedeutet einen deutlichen Schlag gegen die Sportwetten-Branche und wird ziemlich sicher die Klagewelle gegen Online-Anbieter anheizen. Denn dadurch verbessern sich die Chancen eines jeden Spielers enorm, auch seine Verluste zurückzubekommen. Hier erfahren Sie, was genau passiert ist und weshalb diese Entscheidung bahnbrechend ist. 


Die HFS Rechtsanwälte aus Ludwigsburg konnten zusammen mit dem Startup Chargeback24 das allererste Urteil in einem Online-Sportwetten-Fall vor einem Oberlandesgericht erstreiten. Der Spieler hatte bei Betano im Jahr 2018 online rund 11.985 Euro verwettet. Die Homepage von Betano wurde von der österreichischen Betkick Sportwettenservice GmbH betrieben. Nun bekommt der Spieler seine gesamten Verluste plus fünf Prozent Zinsen zurück. Dieses Urteil bringt nun deutlich Klarheit in die rechtlichen Wirren um Online-Sportwetten. Die Konsequenzen daraus betreffen alle Online-Anbieter, die jahrelang ohne Lizenz auf dem deutschen Markt illegal Sportwetten angeboten haben. Dazu gehören alle bekannten Unternehmen wie Tipico, Bet365, Bwin und viele mehr.


Online-Sportwetten: Behördenversagen bei Lizenzvergabe

Für die Unklarheiten sorgte das gescheiterte Lizenzvergabeverfahren aus dem Jahr 2012. Denn den Behörden ist es es bis Oktober 2020 nicht gelungen, ein rechtmäßiges Vergabeverfahren auf die Beine zu stellen. Zahlreiche Anbieter von Online-Sportwetten gingen trotzdem – also ohne Konzessionen für den deutschen Markt – hierzulande online und boten ihre Wetten in einem nahezu unregulierten Rahmen an. Damit öffneten sie der Spielsucht ein nahezu unkontrolliertes Tor und Menschen verzockten ihr Leben. Die Frage ist jetzt, ob man deshalb Schadenersatz von ihnen fordern kann oder nicht. Unterm Strich waren es schließlich die deutschen Behörden die versagt haben.


Betano hat gegen Lizenzbestimmungen verstoßen

Im aktuellen Fall war es so, dass sich auch Betano im Jahr 2012 auf eine Lizenz beworben hatte. Und das war ausschlaggebend dafür, dass dieser Fall schließlich vor das Oberlandesgericht kam. Denn das Landgericht Görlitz, vor dem die Sache als erstes verhandelt wurde, meinte, dass Betano nichts zurückzahlen muss, obwohl es jahrelang ohne Lizenz und ohne Einhaltung der Lizenzbestimmungen auf dem Markt gewesen ist. Betano hat zum Beispiel das 1000-Euro-Limit nicht eingehalten. Dabei galt, dass ein Spieler maximal 1000 Euro im Monat einsetzen durfte. Das Landgericht Görlitz meinte dazu: Dass das Vergabeverfahren gescheitert ist, könne nicht dazu führen, dass die Sportwetten-Vermittlung untersagt werde, wenn eine Erlaubnis dafür fehle. Ausschlaggebend dafür sei aber, ob eine Konzession beantragt wurde. Laut Aussage der zuständigen Behörde hätte Betano diese auch bekommen sollen, wenn das Verfahren nicht gescheitert wäre. „Dadurch entstand ein rechtlicher Schwebezustand“, meinte das Landgericht Görlitz. Dass sich Betano jahrelang nicht an die Lizenzbestimmungen gehalten hat, hat das Gericht abgewiegelt.


OLG Dresden: Ohne gültige Lizenz verstößt Betano gegen das Verbot von Online-Glücksspiel in Deutschland


Das Landgericht Görlitz entschied also zu Gunsten von Betano. Die HFS-Rechtsanwälte gingen sofort in ie Berufung vor der nächsthöheren Instanz, dem Oberlandesgericht Dresden. Im allerersten OLG-Urteil in Deutschland zum Thema illegale Online-Sportwetten kam der Spieler nun doch zu seinem Recht. Er bekommt seine kompletten Spielverluste plus fünf Prozent Zinsen zurück.


Das OLG Dresden stellt in seinem Urteil klar, dass Betano gegen das Verbot von Online-Glücksspiel verstoßen hat, das in Deutschland zum Zeitpunkt, als der Spieler wettete, galt. Im Jahr 2018 war zwar bereits eine Ausnahme für Sportwett-Anbieter gesetzlich geregelt. Wer eine gültige Lizenz für den deutschen Markt hatte, durfte bereits im Jahr 2018 Online-Sportwetten anbieten. Nur hatte ja kein Anbieter eine Lizenz, weil es ja gar nicht möglich gewesen ist, eine zu bekommen. Das Gericht sagt dazu deutlich:


So lange diese (Anm.:die Lizenz) nicht erteilt war, bestand das grundsätzliche Verbot fort. Das bloße Recht auf die (künftige) Erteilung einer Konzession kann im Verhältnis zum Spielteilnehmer aus dem verbotenen kein erlaubtes Online-Wettspiel machen.“ 


Außerdem wies es auch auf die Schutzfunktion dieses Verbots für Spieler hin, dass sie davor bewahren soll ihr Hab und Gut zu verzocken. Das bedeutet, dass die Geschäfte zwischen Betano und dem Spieler nichtig waren. Später im Jahr 2021 bekam Betano dann eine gültige Lizenz für Online-Sportwetten im gesamten Bundesgebiet. Doch auch diese Lizenz gilt nicht rückwirkend. Das Gericht sagt dazu:


Mit der späteren Legalisierung des Angebots der Beklagten (Betano) tritt keine rückwirkende Heilung des einzelnen, in der Vergangenheit abgeschlossenen Vertrags mit einem Spieler ein.“ 


Die Revision ist in diesem Fall zugelassen. Falls diese Sache vor den Bundesgerichtshof kommen sollte, hat er nun auch gute Chancen für den Kläger auszugehen. Und schließlich geben auch inzwischen mehr als 200 Urteile (Casino und Sportwetten) und Entscheidungen von anderen Gerichten den Spielern recht.


377.000 Euro Spielverluste aus illegalem Online-Glücksspiel für Spieler zurückgeholt


Die HFS Rechtsanwälte selbst waren mit ihrem Partner Chargeback24 bereits mit zahlreichen weiteren Fällen erfolgreich vor Gericht. Das Legal-Tech-Startup nutzt das einzigartige, selbst entwickelte Tool BetScanner zur Auswertung von Spielerkonten und liefert damit auch bei komplizierten Fällen verlässliche Daten. Unter den zahlreichen Fällen ist einer, bei dem die HFS Rechtsanwälte rund 377.000 Euro für einen Spieler von Tipico zurückholen konnten. Diese Sache wurde am Landgericht Heilbronn verhandelt und geht nun auch in die nächste Instanz. Durch das Urteil vom OLG Dresden stehen die Chancen nun auch für diesen Fall sehr gut.


Lesen Sie mehr dazu auf unserem Blog!


Sie haben auch Geld bei Online-Glücksspiel verspielt und möchten es zurückholen? Ihre Chancen stehen nun sehr gut! Ich helfen auch Ihnen gerne! 


Kontaktieren Sie mich bitte über Anwalt.de oder über meine E-Mail-Adresse: schopf@hfs-rechtsanwaelte.de





Foto(s): pond5

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Thomas Schopf

Beiträge zum Thema