Urteile des LG Stuttgart gegen die Daimler AG im Dieselskandal häufen sich

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Es gibt mittlerweile unzählige Urteile des Landgerichts Stuttgart gegen die Daimler AG im sog. Dieselskandal. Das Landgericht Stuttgart verurteilt die Daimler AG wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung auf Schadensersatz.

Die Verteidigungsstrategie der Daimler AG ist dabei immer die gleiche. Zunächst wird recht dreist behauptet, dass keine illegale Abschalteinrichtung eingebaut wurde. Hieran hat sich auch nichts geändert, seitdem die Daimler AG eine Geldstrafe in Höhe von 870 Millionen der Staatsanwaltschaft Stuttgart akzeptiert hat. Daimler behauptet, dass dies nur geschehen sei, um das Verfahren zu beenden und dies kein Schuldeingeständnis sei. Selbstkritisch muss der Autor eingestehen, dass eine solch doppelzüngige Argumentation nur von einem Juristen erdacht werden kann. 

Trotz dieses „cleveren“ Einfalls der Daimler AG hat das Landgericht Stuttgart nun mehrfach entschieden, dass Daimler eine illegale Abschaltvorrichtung verbaut habe. Das Landgericht Stuttgart führt zum Beispiel mit Urteil vom 24. September 2019 aus, dass es einem Verbraucher nicht zumutbar sei, konkrete technische Details einer illegalen Abschaltvorrichtung vorzutragen. Insofern habe die Daimler AG eine sekundäre Darlegungslast, der sie nicht nachgekommen sei. Diese Ansicht häuft sich beim Landgericht Stuttgart und ist für alle Geschädigten extrem wichtig. Denn wie genau die illegale Abschaltvorrichtung funktioniert, ist extrem schwierig dazulegen.

Auch die nächste Hürde für eine Verurteilung auf Schadensersatz wird vom LG Stuttgart (z. B. durch Urteil vom 17. Januar 2019, Az.: 23 O 180/18) überwunden. Daimler behauptet, dass selbst wenn eine illegale Abschaltvorrichtung verbaut worden sein sollte, der Vorstand hiervon keine Kenntnis gehabt habe. Diese Kenntnis ist aber nach Ansicht der meisten Gerichte für eine Verurteilung von Daimler erforderlich. Das Landgericht Stuttgart führt aus, dass ein Verbraucher nicht näher vortragen könne, in welcher Organisationseinheit die Daimler AG die unzulässige Abschalteinrichtung entwickelt, verwendet oder verbaut habe und wer die Entscheidung dazu getroffen und wie die Entscheidung wann und an wen kommuniziert worden ist. Es verlangt vielmehr von Daimler, dass konkret vorgetragen werde, wer dies getan habe. Daimler sei hierzu schon aus Compliance-Gesichtspunkten verpflichtet und komme dem nicht nach, sodass das Gericht die Kenntnis des Vorstandes einfach annimmt.

Für Verbraucher ist diese Entwicklung sehr erfreulich. Denn das Verhalten von Daimler mag wirtschaftlich vorteilhaft sein, aber natürlich moralisch äußerst verwerflich. Anders als in den USA spielt unmoralisches Verhalten für die Höhe des Schadensersatzes in Deutschland leider keine Rolle, sodass ohne die strenge Auslegung der Gesetze durch das Landgericht Stuttgart die Durchsetzung von Schadensersatzansprüche extrem schwierig wäre.

Gern helfen wir Ihnen dabei, Ihre Ansprüche gegen Daimler durchzusetzen.


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