Urteile rund um die Frau

  • 3 Minuten Lesezeit

Urteile rund um die Frau und wie kann ich eine Ungleichbehandlung bei der Bezahlung ändern!

Ich habe heute ein paar Urteil rausgesucht, die ein bisschen zum Lächeln sind, aber bei der immer die Frau im Mittelpunkt stand. Zum Anfang ganz kurz gefasst und dann eine wichtige Entscheidung, die von entscheidender Bedeutung ist für die Zukunft.

Die erste Entscheidung könnte man mit der Überschrift betiteln:

Männer müssen länger laufen

Arbeitgeber dürfen näher am Eingang gelegene Firmenparkplätze vorrangig an Frauen vergeben. Der Schutz von Frauen ist ein sachlicher Grund, so das Gericht und das reicht, dass Männer mit dem weiter entfernten Parkplatz vorliebnehmen müssen, so das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz.

Einer zweiten Entscheidung gebe ich die Überschrift

Schwangere dürfen lügen.

Bei der Frage nach einer Schwangerschaft im Vorstellungsgespräch dürfen Bewerberinnen lügen. Das hat das Bundesarbeitsgericht schon 2001 gesagt. Was aber auch von Interesse ist: Auch Frauen, die sich als Schwangerschaftsvertretung bewerben, dürfen diesbezüglich die Unwahrheit sagen. Das mag für den Arbeitgeber sehr häufig von Nachteil sein und ob das fair ist, ist eine ganz andere Frage, aber aus rechtlicher Sicht ist es so, dass die Schwangerschaft nicht offen gelegt werden muss an dieser Stelle.

Die dritte kurze Entscheidung,

Eigenkündigung ohne Sperre

Wer seinen Job kündigt, muss normalerweise zuerst eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld hinnehmen. Das bedeutet, wenn er Entgelt über die Agentur für Arbeit bezieht, dass er drei Monate ohne Entgelt dastehen könnte. Davon gibt es abweichende Entscheidungen und eine ist die, die da in den Entscheidungsgründen sagt:

Muss eine werdende Mutter gezwungenermaßen ihren Job aufgeben, da sie wegen einer Risikoschwangerschaft zum entfernt wohnenden Kindesvater zieht, ist eine Sperre nicht gerechtfertigt.

Eine weitere Entscheidung sieht in dem Umstand; dass eine Kündigung einer Frau am Weltfrauentag ausgesprochen wird,

keine geschlechtsspezifische Diskriminierung.

Das Gericht sagt, zumindest ist das dann keine Diskriminierung, wenn die Frau am Weltfrauentag diese Kündigung bekommen hat und dieser Kündigungstermin ist einfach frei gewählt worden und nicht ausdrücklich nur deswegen, weil man am Frauentag nochmal nachtreten wollte. So zumindest das Arbeitsgericht Hamburg mit seinem Urteil vom 28.08.2007.

In den meisten Fällen geht es jedoch um die Diskriminierung von Frauen am Arbeitsplatz oder wegen der Benachteiligung und Ungleichbehandlung gegenüber Männern.

All diese Fragen sind Thema des Beitrags, den Sie auch als Podcast anhören können.

Dazu klicken Sie/Du einfach auf einen der folgenden Links. Suche dir den aus, der zum Endgerät passt.

Spotify: https://open.spotify.com/episode/0GwZtruRRODclcm7yKnN7B

Apple: https://podcasts.apple.com/de/podcast/urteile-rund-um-die-frau-und-wie-kann-ich-eine-ungleichbehandlung/id1517321290?i=1000511946446

Google: https://podcasts.google.com/feed/aHR0cHM6Ly9hbmNob3IuZm0vcy84ZDU4MDI0L3BvZGNhc3QvcnNz/episode/OWNmOTY4NzItMzEyMC00ZGQ1LWE1ODctNDc0MmI2MDQ2ZWM0?sa=X&ved=0CAUQkfYCahcKEwjI99z7ibLvAhUAAAAAHQAAAAAQAg

Ich komme jetzt auf das eingangs schon benannte wegweisende und entscheidende Urteil des Bundesarbeitsgerichtes zu sprechen. Das hat in den Medien bisher noch gar nicht so viel Aufmerksamkeit gefunden, ist aber für die Zukunft entscheidend und trägt hier das Datum 21.01.2021.

In den Leitsätzen hat das Bundesarbeitsgericht festgeschrieben: 

„Erhält eine Frau weniger Gehalt als das vom Arbeitgeber mitgeteilte Vergleichsentgelt männlicher Kollegen, spricht dies dafür, dass sie wegen ihres Geschlechts benachteiligt wurde.“

Das ist der Kernsatz, den man mitnehmen muss, um das Ganze zu verstehen.

Das Bundesarbeitsgericht sagt, im Prozess muss der Arbeitgeber die Vermutung widerlegen, dass wegen des Geschlechts eine Benachteiligung erfolgt ist und das basiert letztendlich darauf, dass das Entgelttransparenzgesetz herangezogen wurde. In der Praxis konnte das Entgelttransparenzgesetz bislang wenig an einer ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen ändern. Selten nutzen Beschäftigte diese Möglichkeit, Auskunft über das Gehalt der Kollegen mit vergleichbarer Tätigkeit vom Arbeitgeber zu erhalten.

Der Mitarbeiter hat in bestimmten Fällen einen solchen Anspruch.  

Sandro Wulf

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Arbeitsrecht


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Sandro Wulf

Beiträge zum Thema