V + GmbH & Co. Fonds 1, 2 und 3 KG i.L.: Fondsgesellschaft fordert ausstehende Raten

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Anleger sollten keinesfalls vorschnell zahlen

München, 14.04.2020 – Zahlreiche Anleger der V + GmbH & Co. Fonds 1 KG i.L. haben in den letzten Tagen Zahlungsaufforderungen der Rechtsanwaltskanzlei Pforr erhalten. Entsprechende Aufforderungen sollen auch an die Anleger der V + GmbH & Co. Fonds 2 KG und der der V + GmbH & Co. Fonds 3 KG verschickt werden.

Die sich in Liquidation befindlichen Fondsgesellschaften haben eine Rechtsanwaltskanzlei beauftragt gegen Anleger vorzugehen, die eine Ratenzahlungsverpflichtung eingegangen waren. Gefordert werden nicht nur die fällig gewordenen Raten sondern die gesamte noch ausstehende Zeichnungssumme auf einmal.

Offensichtlich möchte der Fonds möglichst schnell zu einer Einigung gelangen und unterbreitet den Anlegern der V + GmbH & Co. Fonds 1 KG daher auch gleich ein Vergleichsangebot. Das Angebot sieht einen „Nachlass von 21 %“ auf die geforderte Zahlung vor. Weiter sollen die Anleger auf eine Schlusszahlung des Fonds verzichten, d. h., das gesamte eingezahlte Kapital wäre mit dem Verglich endgültig verloren

Die auf Bank und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die nicht nur zahlreiche Anleger der V + GmbH & Co. Fonds 1 bis 3 KG i.L. in Gerichtsverfahren gegen Anlageberater und Gründungsgesellschafter vertritt sondern auch bereits zahlreiche Anleger der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG rechtlich betreut, von denen der Fonds ebenfalls die ausstehenden Raten einfordert, hilft Betroffenen bei der Wahrung ihrer Rechte.

Die Rechtslage ist nach Auffassung der CLLB Rechtsanwälte keineswegs so eindeutig, wie es das Anwaltsscheiben darstellen will. „Vielmehr gehen wir davon aus“, so Rechtsanwalt Alexander Kainz von der auf Bank und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München Berlin, „dass die geltend gemachten Ansprüche in vielen Fällen nicht oder nicht in der geforderten Höhe durchsetzbar sind.“ Rechtsanwalt Alexander Kainz rät daher allen betroffenen Anlegern keinesfalls vorschnelle Zahlungen zu leisten, sondern die Ansprüche von einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei prüfen zu lassen.

Sofern der Erwerb der Fondsbeteiligung, wie es insbesondere bei der Beteiligung an der V + GmbH & Co. Fonds 3 KG nicht selten der Fall ist,  noch keine zehn Jahre zurückliegt, lohnt es sich in vielen Fällen Schadenersatzansprüche gegen Dritte, wie z. B. gegen Anlageberater einer näheren Prüfung zu unterziehen. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte kann bei der Durchsetzung dieser Ansprüche schon zahlreiche Erfolge vorweisen. So hat die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte für von ihr vertretene Anleger positive gerichtliche Entscheidungen gegen Berater und/oder Gründungsgesellschafter erwirkt. Weiter konnten bereits zahlreiche  Vergleiche für Anleger geschlossen werden, die in oben genannte Fonds investiert hatten. Im Falle der erfolgreichen Durchsetzung seiner Schadensersatzansprüche erhält der Anleger das gesamte eingezahlte Kapital zurück und wird von weiteren, etwaigen Nachzahlungen auf die Beteiligung freigestellt. Im Gegenzug muss er nur die Rechte aus der Beteiligung an den Berater übertragen.

Pressekontakt: Rechtsanwalt Alexander Kainz., CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB


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