Vergleich in der Musterfeststellungsklage

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In der Musterfeststellungsklage zwischen VW und der Verbraucherzentrale ist ein Vergleich geschlossen worden, wonach sich VW verpflichtet, geprellte Dieselfahrer zu entschädigen. 

Der überwiegende Teil der an der Musterfeststellungsklage angeschlossen Kläger kann einen Vergleichsbetrag erhalten, dessen Höhe zwischen 1.350 Euro und 6.257 Euro beträgt. Damit soll z. B. eine Wertminderung des Fahrzeugs ausgeglichen werden.

Alle im Klageregister eingetragenen Kläger wurden nun von VW angeschrieben und können ab sofort ihr individuelles VW-Vergleichsangebot einholen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt den Geschädigten, dieses Angebot durch einen Anwalt prüfen zu lassen.

Denn die Rechtsprechung ist aktuell überwiegend sehr geschädigtenfreundlich, sodass eine nun einzureichende Einzelklage deutlich lukrativer sein kann, als das Vergleichsangebot von VW. 

Von den meisten Oberlandesgerichten wurden den geprellten Eigentümern der Dieselfahrzeuge die Erstattung des Kaufpreises zuzüglich Zinsen – meist unter Abzug einer Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer – gegen Rückgabe des mangelhaften Fahrzeugs zugesprochen. Dies ist in Zeiten von drohenden Dieselfahrverboten eine überdenkenswerte Alternative.

Weiterer Grund für eine Prüfung durch einen erfahrenen Anwalt: Eine Annahme des Angebots bedeutet, künftig auf weitere Ansprüche gegen VW zu verzichten.

Daher sollten sie sich von uns zu dem VW-Angebot und den sich bietenden Alternativen beraten lassen, denn eine Annahme des Angebots von VW ist keinesfalls verpflichtend. 

Wichtig: Das Angebot von VW gilt – im Hinblick auf eine angekündigte Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof Anfang Mai, die richtungsweisend sein wird – nur bis zum 20.04.2020.

Schließlich ergibt sich auch ein Prüfungsbedarf für die Dieselfahrer, die kein Vergleichsangebot erhalten, da sie die Bedingungen des Vergleichs nicht erfüllen (z. B. die ihr Fahrzeug nach dem 1. Januar 2016 gekauft haben). Auch hier kann sich eine Einzelklage anbieten, da einige Gerichte zugunsten der Käufer urteilen.

Nehmen Sie daher jetzt Kontakt zu uns auf. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Erstberatung zu dem Angebot von VW. Auch in diesen turbulenten Zeiten setzen wir uns für Ihre Rechte ein und sind ganz normal für Sie erreichbar.



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