Vergleichsangebote der HSH Nordbank AG - HAT Fonds -

  • 1 Minuten Lesezeit

Seit einigen Tagen liegen die Vergleichsangebot für den 2. Vergleich mit der HSH Nordbank AG betreffend die von dieser finanzierten HAT-Fonds vor.

Bei einem Nachlass von 13 % - 18 % und des hier in der Vergangenheit zur Wirksamkeit des ersten Vergleichs ergangenen Urteils des BGH vom 18.12.2007, Az.: XI ZR 76/06, ist diese Entwicklung und die Arbeit der Beteiligten zunächst sicher als positiv zu bewerten.

Gleichwohl gilt es, zu beachten, dass

  • die HSH Nordbank AG ihr Engagement hier vollständig aufgeben wird, sollte die Umsetzung des Vergleichs erfolgen, und sämtliche Forderungen von den Fonds abgelöst werden müssen.
  • die HSH Nordbank AG bzw. ihre Tochtergesellschaft sich den Wert der von ihr gehaltenen Beteiligungen zum derzeitigen Preis auszahlen lässt.
  • die GbR die Darlehen derjenigen, die dem Vergleich nicht beitreten, ebenfalls durch Weiterfinanzierung übernehmen wird.
  • das Vergleichsangebot nur dann gilt, wenn noch keine Zahlung auf die ggfs. vorliegende Auseinandersetzungsbilanz erfolgt ist und die in einigen Fällen erklärte Kündigung zurück genommen wird.
  • ein damit einhergehendes Verbleiben in den Gesellschaften für die nächsten Jahre Risiken birgt und im Falle der gekündigten Beteiligungen bereits im Vorfeld vermieden werden sollte. 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Noelle Will

Beiträge zum Thema