Verjährung im VW-Abgasskandal

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Jeden Tag poppt ein neues Abgasskandälchen auf, hier mal eine aus Versehen eingebaute Software, da mal eine unter Umständen fälschlich revidierte Ad-hoc-Nachricht: Deutschlands Autobauer halten die Ermittler auf Trab, aber dabei geht der eigentliche Skandal leider völlig unter:

Der Volkswagenkonzern hat von 2008 bis 2015 in insgesamt 11 Millionen Autos weltweit einen Motor verbaut, dessen Abgasreinigung nur auf Papier und Prüfstand funktioniert. Der Volkswagen-Vorstand hat das zugegeben und zig Landgerichte, die sich mit entsprechenden Rückgabeklagen befassen, sprechen regelmäßig verbraucherfreundliche Urteile. 

Aber: Viel zu vielen Autobesitzern reicht ein „Softwareupdate“ und alles scheint vergessen. Man hat VW scheint’s die „kleine Schummelei“ vergeben, wohl auch vergessend, wie gefährlich Stickstoffdioxid für den Menschen ist und welche Rolle auch VW-Diesel als Auslöser für Fahrverbote spielen, die jetzt überall drohen.

Rechtsanwalt Dr. Hartung kennt das aus zahlreichen Verfahren: Egal wie alt das Auto ist, egal wie hoch der Tachostand, die Autos gehen zurück an den Hersteller, der in der Betrugshaftung verantwortlich ist durch ein Vergehen, das er offiziell zugegeben hat. Rechtsanwalt Hartung: „Aus der Nummer kommt VW nicht heraus – Es geht in den Verhandlungen nur noch darum festzustellen, dass ein Update allein das Problem nicht löst!“

Meist hält sich VW bis zur zweiten Instanz, muss aber hier wegen der Beweislast strittige Details aus geheimen Planungs- und Produktionsprotokollen vorlegen – kann das nicht, darf das nicht – wie auch immer. Vor den OLGs wird VW von den Richtern empfohlen: „Lass gut sein, du gehst hier mit wehenden Fahnen unter, wenn du die notwendigen Unterlagen nicht vorlegst!“ Also vergleicht sich VW, in vielen Fällen ohne sogar Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zu beanspruchen – auch, um ein BGH-Urteil zu vermeiden. Knackpunkt: Die Unterlagen würden konkret belegen, wie geschummelt wurde und wer verantwortlich ist.

Gerichte können kaum anders urteilen und an den meisten Landgerichten ist ein Urteil nach schriftlicher Anhörung „pro Verbraucher“ vorprogrammiert. Heißt: Wenn VW in die Berufung geht, muss der Konzern auch die Verfahrenskosten zahlen, am Ende natürlich auch sämtliche Anwaltskosten des Klägers.

VW verfolgt eine eigene Strategie: Zwar gehen die Verfahren mit Ansage verloren, aber durch die Ausweitung auf die 2. Instanz erhöhen die Wolfsburger die Verfahrenskosten dramatisch. Dr. Hartung weiß aus vielen Mandantengesprächen: „Das schreckt ab!“

Bei all den Fakten und der Tatsache, dass viele VW-Besitzer rechtsschutzversichert sind, ist es völlig unverständlich, dass bislang nur ein Bruchteil der Betroffenen, immerhin 2,5 Millionen Autobesitzer in Deutschland, die Chance zur Fahrzeugrückgabe bei Kostenerstattung aktiv annehmen. Betroffen sind 4-Zylinder-Dieselmotoren, die zwischen 2008 und 2014 gebaut wurden, meist am Schriftzug TDI zu erkennen – und zwar aller Marken: Audi, Seat, Skoda und VW.

Die Sammelklage kommt vielleicht zu spät und wer bis zum 31. Dezember keine Klage eingereicht hat, der geht leer aus – akzeptiert ein mangelhaftes Auto, Durchfahrverbote und einen hohen wirtschaftlichen Schaden durch den ständig voran galoppierenden Wertverlust von gebrauchten Dieselfahrzeugen. Dr. Hartung: „Es ist unfassbar, dass Opfer, die ein Verfahren nicht finanzieren können, ihre Rechte nicht wirksam wahren können.“

Dr. Hartung ist Fachanwalt für Strafrecht und steht als Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal auch für eine kostenlose Erstberatung zur Verfügung.


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