Verkehrsdelikt Handy-Nutzung am Steuer in Deutschland - traffic offense of phone use while driving in Germany

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Rechtslage zur Handy-Nutzung am Steuer in Deutschland


Die Nutzung von Mobiltelefonen am Steuer ist ein in Deutschland ernst genommenes Verkehrsdelikt, das in § 23 Abs. 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt ist. Diese Vorschrift wurde eingeführt, um die steigenden Gefahren im Straßenverkehr durch ablenkende Aktivitäten am Steuer zu minimieren. Der Gesetzestext und die darauf basierenden Sanktionen bilden das Fundament dieser Regelung.


Text des Gesetzestextes


Der Gesetzestext in § 23 Abs. 1a StVO lautet wie folgt:


"Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist."


Dieser Abschnitt verdeutlicht das grundsätzliche Verbot der Benutzung von Mobiltelefonen während der Fahrt. Der Gesetzgeber legt dabei Wert darauf, dass nicht nur das Telefonieren selbst, sondern bereits das Aufnehmen oder Halten des Mobiltelefons während der Fahrt untersagt ist. Es wird hierbei keine Unterscheidung zwischen verschiedenen Nutzungszwecken getroffen, sodass auch das Schreiben von Textnachrichten oder das Bedienen von Apps unter das Verbot fällt.


Die Ausnahme bei stehendem Fahrzeug und ausgeschaltetem Motor soll sicherstellen, dass die Regelung nicht in Fällen greift, in denen das Fahrzeug nicht in Bewegung ist und somit keine unmittelbare Gefährdung im Straßenverkehr besteht.


Sanktionen bei Verstößen


Verstöße gegen § 23 Abs. 1a StVO können ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen. Die Sanktionen sind darauf ausgerichtet, die Verkehrsteilnehmer von der unerlaubten Handynutzung am Steuer abzuschrecken und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.


Die gängigen Sanktionen umfassen Bußgelder, Punkte in Flensburg sowie ein mögliches Fahrverbot. Die genaue Höhe des Bußgeldes ist gestaffelt und richtet sich nach der Schwere des Verstoßes. Wiederholungstäter müssen mit höheren Strafen rechnen. Punkte in Flensburg werden dem Fahrer gemäß dem Fahreignungsregister zugeteilt und können im Extremfall zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Ein Fahrverbot wird in der Regel bei besonders schwerwiegenden Verstößen oder im Falle von Wiederholungstaten verhängt.


Diese Sanktionen unterstreichen die Ernsthaftigkeit der Gesetzgebung in Bezug auf die Handynutzung am Steuer und sollen eine abschreckende Wirkung entfalten.


Ausnahmen und Einschränkungen


Neben dem grundsätzlichen Verbot gibt es in § 23 Abs. 1a StVO auch Ausnahmen und Einschränkungen, die die erlaubte Nutzung von Mobiltelefonen in bestimmten Situationen regeln. Diese Ausnahmen sollen sicherstellen, dass Verkehrsteilnehmer in bestimmten Situationen nicht unnötig benachteiligt werden und weiterhin sicher am Straßenverkehr teilnehmen können.


Erlaubte Nutzung in bestimmten Situationen


Die StVO sieht bestimmte Situationen vor, in denen die Nutzung von Mobiltelefonen trotz des grundsätzlichen Verbots erlaubt ist. Dies betrifft vor allem Notfälle oder Situationen, in denen die Sicherheit im Vordergrund steht. Beispielsweise ist die Nutzung erlaubt, wenn der Fahrer Hilfe rufen muss oder wenn es um die Abwehr einer unmittelbaren Gefahr geht. Diese Ausnahmen sollen sicherstellen, dass im Ernstfall die Kommunikation möglich ist und keine unnötigen Verzögerungen entstehen.


Besondere Regelungen für Freisprecheinrichtungen


Die Verwendung von Freisprecheinrichtungen stellt eine wichtige Ausnahme dar. Gemäß § 23 Abs. 1a StVO ist es erlaubt, Mobiltelefone während der Fahrt zu benutzen, wenn hierfür keine Hand am Telefon benötigt wird. Freisprecheinrichtungen, die das Telefonieren ohne physischen Kontakt mit dem Gerät ermöglichen, sind daher gestattet. Dieser Ansatz berücksichtigt die technologische Entwicklung und bietet den Verkehrsteilnehmern eine Möglichkeit, mobil zu kommunizieren, ohne die Hände vom Lenkrad nehmen zu müssen.


Es ist jedoch zu beachten, dass diese Ausnahme nicht für alle Arten von Mobiltelefonnutzung gilt. Das Schreiben von Textnachrichten oder das Bedienen von Apps ist auch bei Verwendung einer Freisprecheinrichtung weiterhin untersagt.


Die Ausnahmen und Einschränkungen dienen dem Ausgleich zwischen dem Schutz der Verkehrsteilnehmer und der notwendigen Flexibilität im Straßenverkehr. Sie reflektieren die Anerkennung der Vielfalt von Situationen, denen Fahrer im Alltag ausgesetzt sein können.


Fazit 


Die Rechtslage zur Handy-Nutzung am Steuer in Deutschland, verankert in § 23 Abs. 1a StVO, zeigt sich als entscheidender Schutzmechanismus zur Minimierung der wachsenden Gefahren durch ablenkende Aktivitäten am Steuer. Das grundsätzliche Verbot, Mobiltelefone zu benutzen, wenn sie aufgenommen oder gehalten werden müssen, unterstreicht die Ernsthaftigkeit des Gesetzgebers. Die klaren Sanktionen, bestehend aus Bußgeldern, Punkten in Flensburg und möglichen Fahrverboten, dienen der Abschreckung. Ausnahmen für bestimmte Situationen sowie die Erlaubnis zur Nutzung von Freisprecheinrichtungen zeigen eine ausgewogene Berücksichtigung von Sicherheitsbelangen und notwendiger Flexibilität im Straßenverkehr.


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English Version:


Legal Situation Regarding Mobile Phone Use While Driving in Germany


The use of mobile phones while driving is a serious traffic offense in Germany, regulated by § 23 Para. 1a of the Road Traffic Regulations (StVO). This provision was introduced to minimize the increasing dangers on the road posed by distracting activities while driving. The legal text and the resulting sanctions form the foundation of this regulation.


Text of the Legal Provision:


The legal text in § 23 Para. 1a StVO reads as follows:


"Anyone driving a vehicle may not use a mobile or car phone if doing so requires holding the mobile phone or the receiver of the car phone. This does not apply if the vehicle is stationary, and in the case of motor vehicles, the engine is switched off."


This section emphasizes the fundamental prohibition of using mobile phones while driving. The legislator insists that not only talking on the phone itself but also picking up or holding the mobile phone during the journey is prohibited. No distinction is made between different purposes of use, including texting or operating apps, falling under the prohibition.


Exceptions and Restrictions


In addition to the basic prohibition, § 23 Para. 1a StVO also includes exceptions and restrictions that regulate the permissible use of mobile phones in certain situations. These exceptions ensure that road users are not unfairly disadvantaged in specific situations and can continue to participate safely in road traffic.


Permitted Use in Certain Situations


The StVO specifies certain situations in which the use of mobile phones is allowed despite the fundamental prohibition. This mainly concerns emergencies or situations where safety is paramount. For example, using the phone is allowed if the driver needs to call for help or if there is an immediate danger that needs to be averted. These exceptions ensure that communication is possible in emergencies without unnecessary delays.


Special Regulations for Hands-Free Devices


The use of hands-free devices constitutes a significant exception. According to § 23 Para. 1a StVO, it is permitted to use mobile phones while driving if no hand is required on the phone. Hands-free devices that allow for phone calls without physical contact with the device are, therefore, allowed. This approach considers technological developments and provides road users with a means to communicate while keeping their hands on the steering wheel.


It is essential to note that this exception does not apply to all types of mobile phone use. Texting or operating apps is still prohibited even when using hands-free devices.


The exceptions and restrictions aim to strike a balance between protecting road users and ensuring necessary flexibility in road traffic. They reflect the acknowledgment of the diversity of situations drivers may encounter in their everyday lives.


Conclusion


The legal situation regarding mobile phone use while driving in Germany, as outlined in § 23 Para. 1a StVO, serves as a crucial protective mechanism to minimize the growing dangers of distracting activities while driving. The fundamental prohibition of using mobile phones, especially when held, underscores the seriousness of the legislator. Clear sanctions, including fines, points in the driving record, and possible driving bans, serve as deterrents. Exceptions for specific situations and permission for hands-free devices demonstrate a balanced consideration of safety concerns and necessary flexibility in road traffic.


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Foto(s): public pictures

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