Vermehrte Bedürfnisse Minderjähriger und Studenten nach einem Unfall

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Nach einem Verkehrsunfall mit erheblichen Verletzungen können für Minderjährige und Studenten besondere Ansprüche bestehen.

Wenn ein Schüler für ein oder mehrere Schuljahre ausfällt, besteht sein Schaden in dem verspäteten Eintritt in das Berufsleben. Die kann in seiner Karriere und beim Verdienst zu Nachteilen führen. 

Zur Ermittlung des Schadens muss der hypothetische Verlauf ohne den Unfall unter Darstellung möglichst konkreter Anhaltspunkte und des tatsächlichen Verlaufs nach dem Unfall unter Berücksichtigung der konkreten unfallbedingten Auswirkungen erfolgen (OLG Köln, Urt. V. 9.8.2013 – 19 U 137/09).

Beispiel: Ein Student ist bei einem Unfall unter Umständen nicht mehr in der Lage, sich auf die Semesterabschlussprüfung (Physikum o. ä.) vorzubereiten und verliert hierdurch ein Semester.

Gegenüber dem Schädiger und dessen Versicherung kann ein Schaden in Höhe des Gehalts für sechs Monate geltend gemacht werden, wenn er nachweisen kann, dass er eine Stelle zum früheren Zeitpunkt angetreten hätte.

An den Nachweis können richtigerweise keine zu hohen Anforderungen gestellt werden, meint Rechtsanwalt Steffgen. Befand sich der Student aber bereits in Wiederholungsprüfungen, weil er die Leistungsnachweise nicht erbracht hat, könnte es aber anders aussehen.

Kann er trotz des Unfalls ein Einkommen erzielen, reduziert sich der Schadensersatzanspruch entsprechend oder kann bei gleichem Einkommen ganz entfallen (OLG Köln Urt. V. 21.3.1997 – 19 U 158/96).

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht Christian Steffgen hat seit 2001 viele schwerwiegenden Personenschäden vertreten. Um die Regulierungsvorschläge der Versicherer zu beurteilen, bedarf es langjähriger Erfahrung bei der Bearbeitung von Unfallschäden im Verkehr. Rechtsanwalt Steffgen ist in Augsburg der empfohlene Vertragsanwalt der GTÜ. Neben der Regulierung führt er Fortbildungen nach § 15 FAO für andere Fachanwälte durch.



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