Versorgungsausgleich bei langjähriger Trennung kann teuer werden!

  • 2 Minuten Lesezeit

Sie meinen, alles im Rahmen einer Trennung geregelt zu haben?

Der Hausrat ist geteilt, das Haus verkauft und der Gewinn geteilt, die Betreuung der Kinder ist geregelt, sämtliche finanzielle Dinge geklärt. Eine Fortführung der gemeinsamen Lebensgemeinschaft wird von beiden Seiten ausgeschlossen.

Eine Scheidung wird aus unterschiedlichsten Gründen auf die lange Bank geschoben.

-Beachten Sie auch immer den Versorgungsausgleich!-


Was ist der Versorgungsausgleich?

Unter Versorgungsausgleich versteht man den Ausgleich der angesparten Rente bei der Scheidung.

Die Ehepartner haben während der Ehezeit meist in verschiedene gesetzliche und/oder private Rentenkassen eingezahlt.

Diese sogenannten Anwartschaften werden bei der Scheidung ausgeglichen.


Bei einer Scheidung wird der Versorgungsausgleich von Amts wegen durchgeführt

Die angesparten Anwartschaften werden bei der Scheidung unter den Ehegatten aufgeteilt. Es werden jedoch nun die Werte aufgeteilt, welche in der Ehezeit angespart wurden.

Vorsicht bei dauerhaft getrennt lebende Ehegatten

Sie wollen zum jetzigen Zeitpunkt aus unterschiedlichen Dingen noch keine Scheidung in beantragen, obwohl beide Parteien das fortführen der gemeinsamen Lebensgemeinschaft ausschießen.
Die Zeitspanne für die Durchführung des Versorgungsausgleichs beginnt mit der Eheschließung und endet mit der Zustellung des Scheidungsantrags. Hierbei ist es unerheblich, wie lange die Trennungszeit bereits andauert.

Dies kann für denjenigen, welcher den größten Teil der Rentenanwartschaften angespart hat teuer werden, denn auch die Rente, die während der Trennungszeit angespart wird, wird im Falle der Scheidung geteilt.

Es gibt folgende Ausnahmen

1. Der Versorgungsausgleich kann vorab durch einen notariellen Vertrag ausgeschlossen oder beschränkt werden, dies ist jedoch nur möglich, wenn beide Parteien einverstanden sind.

2. Wenn beide Parteien im Scheidungsverfahren von einem Anwalt vertreten werden, kann der Versorgungsausgleich gerichtlich ausgeschlossen werden. Auch hier gilt, dass beide Parteien einverstanden sein müssen.

Sowohl bei einem notariellen Vertrag als auch bei deinem gerichtlichen Ausschluss des Versorgungsausgleichs obliegt dem Richter die abschließende Prüfung, ob der Verzicht auf den Versorgungsausgleich ggf. sittenwidrig ist.

3. War die Ehezeit von kurzer Dauer, also kürzer als drei Jahre, so wird der Versorgungsausgleich nur auf Antrag durchgeführt.

Bei langjähriger Trennung ist daher immer darauf zu achten, dass der Versorgungsausgleich berücksichtigt wird.



Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Gundula Haefner

Beiträge zum Thema