Vertrauen mit "Update" missbraucht - Abgasskandal ist nicht vorbei!

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Die neuste Entwicklung im Abgasskandal lässt aufhorchen. Während in den Medien und seitens vieler Gerichte über die sogenannte Klageindustrie der Unmut wächst, ist die sogenannte "Schlüsselindustrie" noch immer nicht in der Lage, ohne Manipulation Produkte herzustellen.

Gleich drei neuere Urteile der Oberlandesgerichte Köln (Urt. v. 18.12.2020, 20 U 288/19), Bremen (Urt. v. 15.01.2021, Az. 2 U 9/20) und Hamm (Urt. v. 19.01.2021, Az. 19 U 1304/19) bestätigen was sich in Düsseldorf bereits 2019 feststellen ließ: Volkswagen und seine Tochter AUDI machen beim "Update" (was schon keines ist, weil die Software komplett ausgetauscht wird) einfach so weiter, wie vorher (LG Düsseldorf, Urt. v. 31.07.2019 , Az. 7 O 166/18.).

In Köln heißt es dazu:

"Wesentlich ist zunächst, dass der Kläger - anders als in dem Fall, den der Bundesgerichtshof zu entscheiden hatte - das Fahrzeug bereits mit dem von der Beklagten entwickelten Software-Update erworben hatte. Das wirft die Frage auf, ob der Beklagten der Vorwurf sittenwidrigen Verhaltens zwar nicht mehr wegen der vormals vorhandenen unzulässigen Abschalteinrichtung gemacht werden kann, wohl aber mit Blick auf jenes Software-Update."

Rechtsanwalt Torsten Schutte, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Inhaber der Kanzlei schutte.legal, empfiehlt daher allen Kunden, die das Update haben machen lassen und sich darauf verlassen haben, dass nun alles gut und richtig ist, berechtigte Schadensersatzansprüche überprüfen zu lassen. 

Die Kanzlei schutte.legal ist eine der erfolgreichsten Kanzleien im Abgasskandal und kämpft bis heute für den Schadensersatzanspruch in voller Höhe des Kaufpreises.



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