Verzicht auf Erstattung von Reisekosten für Lehrkräfte

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Das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 16. Oktober 2012 - 9 AZR 183/11) hat entschieden, dass eine Genehmigung von Klassenfahrten nicht davon abhängig gemacht werden kann, ob die teilnehmenden Lehrkräfte auf die Erstattung ihrer Reisekosten verzichten. Eine derartige Praxis verstößt gegen die Fürsorgepflicht des beklagten Landes.

Nach den „Wanderrichtlinien" des beklagten Landes sind Schulfahrten Bestandteile der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schulen. Für die Lehrkräfte gehört die Teilnahme an Schulfahrten zu den dienstlichen Aufgaben. In der Regel obliegt den jeweiligen Klassenlehrerinnen oder Klassenlehrern die Leitung der Schulfahrt. Die Schulfahrten und Dienstreisen müssen von den teilnehmenden Lehrkräften mit einem dafür vorgesehenen Formular bei der Schulleitung beantragt und von dieser genehmigt werden.

Mit einer generellen Bindung der Genehmigung von Schulfahrten an den Verzicht auf eine Erstattung von Reisekosten durch die angestellten Lehrer und Lehrerinnen verstößt das beklagte Land grob gegen seine Fürsorgepflicht. Denn die teilnehmenden Lehrkräfte werden damit unzulässig vor die Wahl stellt, ob die Schulfahren stattfinden oder nicht.

Mehr Informationen: http://bit.ly/T1y0ot


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