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Volkswagen Dieselskandal – BGH geht von Sachmangel aus

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Die von Volkswagen in ihren Fahrzeugen verbauten Abschalteinrichtungen in Dieselmotoren stellen laut BGH einen Sachmangel dar, da die Gefahr bestehe, dass die Behörden die Zulassung betroffener Fahrzeuge verweigern. In einem Beschluss hat dies der Bundesgerichtshof erstmals höchstrichterlich klargestellt.

Hintergrund für den Beschluss ist die Klage eines betroffenen Volkswagen Tiguan-Besitzers gegen seinen Autohändler. Gekauft wurde das Fahrzeug im Jahre 2015. Im Zuge des Dieselskandals stellte sich heraus, dass das Fahrzeug mit einer unzulässigen Einrichtung ausgestattet war. Infolgedessen hat der Kunde vom Autohändler einen Neuwagen gefordert mit gleicher Ausstattung als Ersatz bzw. eine Nachbesserung seines Pkw. Problematisch hierbei ist, dass Volkswagen seit dem Jahr 2016 nur noch eine neuere Variante des Modells Tiguan herstellt. Das neuere Modell hat einen etwas stärkeren Motor und ist auch in den Ausmaßen gewachsen. Daher weigerte sich das Autohaus, der Forderung des Kunden nachzukommen.

Zunächst hatte die Klage des Betroffenen vor Gericht keinen Erfolg. Das Oberlandesgericht Bamberg entschied, dass die geforderte Ersatzlieferung eines Neufahrzeugs nicht möglich sei, da die Unterschiede zwischen dem Vorgängermodell und dem aktuellen Modell zu groß seien. Es wurde jedoch die Revision zugelassen.

Vor dem Hintergrund des aktuellen Beschlusses des Bundesgerichtshofs stellen sich für betroffene Fahrzeugbesitzer die Chancen, ihre Ansprüche geltend zu machen, noch besser dar.

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