Vollkasko

  • 1 Minuten Lesezeit

Frage:
„Ich bin dummerweise bei Rot über die Ampel gefahren und es kam zu einem Verkehrsunfall. Meine Vollkasko-Versicherung weigert sich nun, den Schaden an meinem Fahrzeug zu bezahlen. Ist das rechtens?"

Antwort:
„Die Frage kann man nicht mit „Ja" oder „Nein" beantworten. Entscheidend ist, wie es zu Ihrem Rotlichtverstoß kam. Haben Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt, kann sich Ihre Vollkasko-Versicherung auf Leistungsfreiheit berufen. Bei einem Rotlichtverstoß wird zwar regelmäßig grobe Fahrlässigkeit bejaht. War die Ampel jedoch unübersichtlich oder verdeckt, bleibt es bei der Leistungspflicht Ihrer Versicherung. Der Vollkaskoschutz kann auch bei Unfällen verloren gehen, die unter Alkohol und Medikamenten, wegen riskanter Fahrweise z. B. Überholen einer Kolonne, Hantieren mit Gegenständen z. B. Aufhebung einer herunter gefallenen Zigarette, Übermüdung oder nach Ermöglichung des Fahrzeugdiebstahls z. B. Steckenlassen des Fahrzeugschlüssels passiert sind. Entscheidend sind jedoch immer die konkreten Umstände insbesondere, ob das Verhalten noch fahrlässig oder schon grob fahrlässig war.

Bei Ihnen kommt es also darauf an, wie es zum Rotlichtverstoß kam."



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Patrick J. M. Junge-Ilges

Beiträge zum Thema