Vom Straftäter zum Staatsanwalt? - Ist eine juristische Karriere trotz Vorstrafen möglich?

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Vorstrafen stellen ein gesellschaftliches Stigma dar. In manchen Fällen können sie gar einer Karriere im Weg stehen, ja sogar ein Berufsverbot nach sich ziehen. Besonders für Menschen, die juristische Tätigkeiten ausüben, kann eine Vorstrafe erhebliche Konsequenzen für die Wahl des Berufs haben. Doch nicht jede Vorstrafe hat dieselben Folgen. Ein Hindernis kann eine Verurteilung zwar vereinzelt sein. Hierbei ist allerdings zwischen den verschiedenen Stadien des juristischen Lebens zu unterscheiden.

Erste Hürde Jurastudium?

Ein Jurastudium steht grundsätzlich jeder Person mit Abitur offen. Selbst der verurteilte Entführer und Mörder des Bankierssohns Jakob von Metzler konnte sein Jurastudium in Haft weiterführen.

Referendariat trotz Eintragungen im Führungszeugnis?

Etwas restriktiver geht es im Referendariat zu. Dieses wird unter anderem bei der Justiz durchgeführt. Referendare erhalten Einblicke in vertrauliche Akten, z.B. auch bei der Staatsanwaltschaft. In vereinzelten Bundesländern werden Referendare gar auf Zeit verbeamtet. Da die Ausbildung im Referendariat Ländersache ist, haben die Bundesländer hierzu auch unterschiedliche Regelungen getroffen. Die meisten Länder haben allerdings Regelungen getroffen, nach denen die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst in jedem Fall bei Verurteilung zu Freiheitsstrafen von mindestens einem Jahr zu versagen ist.

Doch auch unterhalb dieser Schwelle bleibt ein Ermessensspielraum. Dies kann bspw. der Fall sein, wenn mehrere Verurteilungen im Bundeszentralregister stehen, Ermittlungsverfahren laufen oder bei Verurteilung im Zusammenhang mit verfassungsfeindlichen Ideologien. Es bleibt allerdings festzuhalten, dass die Hürden zur Ablehnung eines Referendars trotz allem sehr hoch sind. So konnten in jüngerer Vergangenheit teils mehrfach vorbestrafte Personen aus der rechtsextremen Szene den Vorbereitungsdienst durchführen. 

Öffentlicher Dienst trotz Verurteilungen?

Anders verhält es sich allerdings im Bereich des öffentlichen Dienstes. Denn für die Verbeamtung gelten strengere Maßstäbe. In diesem Zusammenhang ist die „charakterliche Eignung“ von Bedeutung. An dieser kann es fehlen, wenn ein Bewerber für eine Verbeamtung vorbestraft ist. Allerdings kann zur Verneinung der charakterlichen Eignung nicht jede beliebige Vorstrafe herangezogen werden. Auch zukünftige Beamte haben das Recht auf Jugendsünden. Denn wie Sido schon sagte: „Seid doch ehrlich, ihr wart doch auch mal jung und habt gekifft, oder woher komm´ die Raucherlungen?“ Wer also in seiner Jugend mal mit geringen Mengen Cannabis erwischt wurde und als Erwachsener verbeamtet werden möchte, hat in der Regel nicht um seine Vereidigung zu bangen, wenn er sich seit dem nichts weiter hat zu Schulden kommen lassen. 

Zulassung zur Rechtsanwaltsschaft 

Auch der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft steht nicht jede Vorstrafe per se entgegen. Nach § 7 Nr. 5 BRAO ist die Zulassung zu Rechtsanwaltschaft zu versagen, wenn „die antragstellende Person sich eines Verhaltens schuldig gemacht hat, das sie unwürdig erscheinen läßt, den Beruf eines Rechtsanwalts auszuüben“. Damit ist aber nicht jede beliebige Vorstrafe gemeint, sondern nur solche Vorstrafen, die einen Bezug zur Berufsausübung haben. Da Anwälte mit Fremdgeldern in Kontakt kommen, wirkt sich eine Verurteilung wegen Betrugs nachteilig aus. Hingegen weist eine Vorstrafe wegen Beleidigung nicht zwingend einen solchen Bezug zur Berufsausübung auf.

Fazit

Vorstrafen, gerade in großer Zahl, können das Berufsleben negativ beeinträchtigen. Dennoch sollten sich Betroffene nicht entmutigen lassen. In aller Regel ist trotz negativer Eintragungen ein normales Berufsleben noch möglich. Sollte Ihnen allerdings wegen etwaiger Vorstrafen Steine in den Weg gelegt worden sein, zögern Sie nicht, mich bei allen Fragen rund um das Thema Vorstrafen und Führungszeugnis zu kontaktieren.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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