Von Werbeagentur entwickelter Schriftzug nicht urheberrechtlich geschützt

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Das Landgericht Leipzig (Az.: 05 O 208/12) hat in einer Entscheidung aus dem Jahr 2012 den Urheberschutz für einen durch eine Werbeagentur entwickelten Schriftzug abgelehnt.

Viele Designer von Logos oder Schriftzügen nehmen irrig an, ihr „Werk" würde vom Urheberrecht geschützt sein. Dem ist allerdings nicht so:

In dem zu entscheidenden Fall beauftragte ein Friseurunternehmen eine Werbeagentur zunächst mit der Namensfindung und einer sich anschließenden Werbekonzeption für ein Geschäft in Dresden. Im Rahmen dessen gestaltete die Werbeagentur einen prägnanten Schriftzug mit eigens entwickeltem Piktogramm, Anpassung der Schriftart und aufwendiger Farbwahl, die geeignet ist, den Wiedererkennungswert zu steigern.

Dennoch lehnte das Gericht einen Schutz nach dem Urheberrecht ab, weil es sich bei dem Schriftzug um kein Werk im Sinne des § 2 UrhG handele. Es würde dem Schriftzug an der notwendigen Schöpfungshöhe und ausreichender Eigentümlichkeit fehlen.

Dies stellt viele Entwickler von vergleichbaren Schriftzügen und Designs vor Probleme. Ihnen wird die im Urheberrecht eingeräumte Nutzungsbeschränkungsmacht ihrer eigens entwickelten Kreationen vorenthalten.

Abhilfe bietet eine Eintragung als Geschmacksmuster beim Geschmacksmusterregister des Deutschen Patent- und Markenamtes. Dort können neue Designs mit einer Eigenart für eine Dauer von maximal 25 Jahren geschützt werden.

Auch kommt eine Eintragung in das Gemeinschaftsgeschmacksmusterregister in Alicante in Betracht, welches Schutz in der EU für 5 Jahre bietet.

Eine kostenfreie Alternative bietet auch das eintragungsfreie Gemeinschaftsgeschmacksmuster, welches für 3 Jahre Schutz bietet und mit der Veröffentlichung eines neuen und eigenartigen Designs entsteht. Allerdings trägt immer der Designer die volle Beweislast dafür, dass das Design schützenswert (also neu mit Eigenart) ist und von ihm stammt.

RA Norbert Franke, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Tel. (0351) 80 71 8-41, franke@dresdner-fachanwaelte.de

Weitere Informationen, aktuelle Urteile und Termine sowie eine Anwaltsübersicht und unsere Serviceleistungen finden Sie im Internet unter www.dresdner-fachanwaelte.de.


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