Vorladung, Anklage, Hausdurchsuchung Vorwurf Versicherungsbetrug – Anwalt für Strafrecht

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Autounfall? Einbruch? Oder Wasserschaden?

Die Liste der Dinge gegen die wir heutzutage versichert sind wird immer länger. Im Schadensfall sind wir schließlich immer froh, wenn die Versicherung einspringt und die Koen übernimmt. Versicherungen geben uns das Gefühl alles im Griff zu haben, auch wenn mal was schief geht. 

Doch Achtung! 

Bei Meldung eines Schadens kann man sich schneller strafbar machen, als man denkt. Die Grenze zum Betrug ist näher als man denkt.


Einschlägige Straftaten bei Versicherungsbetrug

Straftaten u.a. 

Strafen

Betrug gem. § 263 StGB

Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe

Versicherungsmissbrauch gem. § 265 StGB

Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe


Wie kann ich mich bei falscher Schadensmeldung an die Versicherung strafbar machen? 

Der Sturm hat mein Autodach beschädigt - gleich noch die kaputte Tür mit abrechnen? So einfach ist es nicht. Wenn man seiner Versicherung vorsätzlich Tatsachen vorspiegelt um die Versicherung zu einer Zahlung zu bewegen, kann man sich wegen Betrug gem. § 263 StGB strafbar machen.

Der Versicherungsbetrug ist im Strafgesetzbuch nicht als solcher geregelt, sondern unterfällt dem allgemeinen Betrugstatbestand des § 263 StGB. Dieser sanktioniert, wenn jemand eine andere Person über Tatsachen täuscht und aufgrund dessen das Vermögen des Täuschenden durch den anderen vermehrt wird. Der Täuschende ist dabei in der Kenntnis, dass er keinen rechtmäßigen Anspruch auf die Vermögensmehrung hat. 

Verlangt der Versicherte also eine Auszahlung - in dem Wissen - dass dies von dem Versicherungsvertrag nicht gedeckt ist, droht eine Strafe wegen Betrug.

Typische Begehungsweisen des Versicherungsbetruges sind: 

  • Unwahrheitsgemäß versicherte Sache als gestohlen melden,
  • versicherte Sache absichtlich zerstören, um Versicherungssumme zu erhalten,
  • absichtlicher Unfall zur Abrechnung fiktiver Behebungskosten (z.B. Autounfall)
  • falsche Angaben zum Wert einer Sache.

Auch der Versuch des Betruges ist gem. § 263 Abs. 2 StGB bereits strafbar. Eine Strafbarkeit beginnt somit bereits mit Schadensmeldung bei der Versicherung.

In Betracht kommt auch eine Strafbarkeit wegen Versicherungsmissbrauch gem. § 265 StGB. Dieser ist einschlägig, wenn eine Person einen versicherten Gegenstand beschädigt, zerstört oder irgendwie beiseiteschafft um (auch später) Leistungen aus einer Versicherung zu erhalten. 

Wichtig zu wissen: Dies setzt nicht voraus, dass bereits Kontakt zur Versicherung erfolgt ist. 

Auch der Versuch des Versicherungsmissbrauches ist bereits strafbar.

Eine Strafbarkeit wegen Versicherungsmissbrauch scheidet aus, wenn die Tat bereits als Betrug geahndet werden kann. Darüber hinaus kommt in Einzelfällen im Zusammenhang mit Versicherungsbetrug auch eine Strafbarkeit wegen Vortäuschen einer Straftat in Betracht.

Wann verjährt Versicherungsbetrug?

Dies beinhaltet die Frage nach der Verjährung des Versicherungsbetruges. 

Der Versicherungsbetrug gem. § 263 StGB verjährt gem. § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB nach 5 Jahren. Doch bereits die polizeiliche Vernehmung oder Information, dass ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, unterbricht den Ablauf der 5-jährigen Frist. 


Bei Unklarheiten, ob Sie eine Leistung gegenüber der Versicherung geltend machen dürfen, können wir den Versicherungsvertrag für Sie prüfen und so das Risiko einer Strafbarkeit wegen Versicherungsbetrugs minimieren.

Sollten Sie bereits von Ermittlungsbehörden wegen des Vorwurfes eines Versicherungsbetruges kontaktiert worden sein, prüfen wir Ihren Fall und setzen uns für Sie zur Wehr.

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Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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