Vorsicht bei Soforthilfeprogrammen Corona – BAFA

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Schnelle und unbürokratische Hilfe versprechen die Förderprogramme Corona von Bund und Ländern für Unternehmen, insbesondere die BAFA-Förderung. Und tatsächlich geht das recht unbürokratisch, eine schnelle Unterschrift auf dem Antrag, den der Steuerberater als guter Dienstleister schon mal vorbereitet hat, und das Geld fließt. So weit, so gut. Oder auch nicht?

Aber natürlich werden irgendwann später all diese Anträge viel genauer durch die Behörden geprüft mit der erforderlichen Gründlichkeit. Wer aber nun auf den Formularen Angaben gemacht hat, die zwar zweckdienlich sind, aber nicht so ganz genau der Wahrheit entsprechen, kommt nun spätestens in Teufels Küche und sieht sich einem Ermittlungsverfahren wegen Betruges seitens der Staatsanwaltschaft ausgesetzt. Es steht zu befürchten, dass es hier sogar zu Massenverfahren kommen wird. Ein Ausnutzen der unbürokratischen Hilfe jetzt rächt sich sodann später mit äußerst bürokratischen Strafverfahren, verbunden auch mit möglichen Imageschäden. Kein Unternehmen möchte hier schließlich als „Corona-Betrüger“ am öffentlichen Pranger stehen und in den Medien genannt werden. 

Was also tun? Vorsicht beim Ausfüllen der entsprechenden Formulare und ehrlich und genau sein. Und wer dann doch etwas zu großzügig beim Ausfüllen war, tut gut daran, überprüfen zu lassen, ob nicht durch eine Art Selbstanzeige ein Verfahren verhindert oder doch zumindest kleingehalten werden kann.

Ihr Thomas Otten

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht und Steuerrecht



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