KURZE VERJÄHRUNGSFRISTEN IN POLEN LAUFEN ENDE DES KALENDERJAHRES AB

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Verjährungsfristen von Ansprüchen


Bisher gab es in Polen eine regelmäßige Verjährungsfrist von 10 Jahren als Prinzip, die mit dem Tag endete, der dem Tag der Fälligkeit der Verbindlichkeit entsprach. Alle anderen Verjährungsfristen, die kürzer als 10 Jahre waren, endeten auf die gleiche Weise.


Laut dem neuen Gesetz verjähren Ansprüche sowie in Deutschland, erst am Ende des jeweiligen Kalenderjahres, mit Ausnahme von Verjährungsfristen die kürzer als zwei Jahre sind.


Kürzere Verjährungsfristen enden mit dem Tag, der dem Tag der Fälligkeit der Verbindlichkeit entspricht.


Ab dem 9. Juli 2018 gilt also in Polen als generelle Regel eine 6-jährige Verjährungsfrist von Verbindlichkeiten, die mit Ende des Jahres verläuft.


Kürzer als 6-Jahre Verjährungsfristen sind 3-jährige Verjährungsfristen in Handelssachen und bei periodischen Leistungen, 2-jährige Verjährungsfristen bei Auftragsverträgen, Werksverträgen oder Verträgen über den Verkauf von Waren, die von ihrem Hersteller produziert werden, und die mit Ende des Jahres verlaufen.


Jedoch die Verjährungsfristen, die kürzer als zwei Jahre sind (z.B. Beförderungsvertrag - ein Jahr) enden mit dem Tag, der dem Tag der Fälligkeit der Verbindlichkeit entspricht.


Rechtsfolgen einer Verjährung und Verbraucherschutz


In Handelssachen gilt die generelle Regel, dass die beklagte / schuldende Partei eine Einrede erheben muss, dass die geltende Forderung verjährt ist, damit die Verjährung unter Betracht genommen werden kann. Es ist theoretisch möglich, solche verjährten Ansprüche geltend zu machen, sofern eine beklagte / schuldende Partei den Verjährungsanspruch nicht einredet. In diesem Bereich besteht das Prozessrisiko der klagenden Partei im Laufe des Gerichtsverfahrens.


Nach Ablauf der Verjährungsfrist kann die Befriedigung eines Anspruchs gegen einen Verbraucher nicht mehr geltend gemacht werden.


Die Rechtsfolge einer Verjährung von Forderungen gegen den Verbraucher besteht also darin, dass das Gericht den Anspruch nicht berücksichtigen darf, d.h. es gibt keine Rechtsmöglichkeit, solche

Forderung gegen einen Verbraucher erfolgreich geltend machen.


Dies ist der Verbraucherschutz.

Andrzej Mikulski

Rechtsanwalt



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