Vorsicht - Schufa-Eintrag nach Amazon-Betrugsmasche möglich

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Jüngst warnte das Landeskriminalamt Niedersachsen vor Fakeshops über Amazon Marketplace mit Warenlieferung und Mahnung.


Hintergrund ist, dass Täter durch Phishing einen bereits bestehenden Shop übernehmen und dort Waren einstellen, häufig zu vergleichsweise wesentlich günstigeren Preisen, was die angebotenen Waren entsprechend attraktiv erscheinen lassen soll.


Entscheidet sich der Kunde zum Kauf der angebotenen Ware und wickelt er den Kauf wie gehabt über seine bei Amazon hinterlegte Zahlungsweise ab, erhält der Täter den Kaufpreis und damit auch die Daten des Käufers.


Mit den erhaltenen Daten des Käufers bestellt der Täter nun die Ware bei einem Internethändler, der die Ware gegen Rechnung an die Adresse/Anschrift des Amazon-Kunden versendet, jedoch nutzt der Täter eine E-Mail-Adresse für die Bestellabwicklung, welche er selbst erstellt hat, sodass der weitere Schriftverkehr (Versandbestätigung, Rechnungen, Mahnungen etc.) nicht an den Warenempfänger, sondern an den Täter (auf seine angegebene E-Mail-Adresse) versendet wird. Die Ware hingegen wird jedoch an den Kunden versendet, von daher denkt der Kunde, dass soweit alles in Ordnung sei.


Der Internethändler wartet nun aber die Bezahlung der Rechnung. Rechnungsversandt und Mahnungen werden zunächst auf die vom Täter hinterlegte E-Mail-Adresse versendet und gehen dem Kunden daher nicht zu. Erst wenn der Internethändler eine postalische Zahlungsaufforderung an den Kunden versendet, kann die Betrugsmasche auffallen.


In der Folge kann es durch bereits versendete Mahnschreiben/Zahlungsaufforderungen oder etwaige Inkassoverfahren zu Meldungen über Zahlungsstörungen an Auskunfteien, z. B. an die SCHUFA Holding AG, durch die Vertragspartner dieser, etwa ein Inkassounternehmen, kommen.


Wenn Sie bereits wissen, dass Sie einen Negativeintrag durch z. B. ein Inkassounternehmen erhalten haben, sollten Sie sich anwaltlichen Rat suchen.


Unsere Rechtsanwaltskanzlei ist in dem Bereich Schufa-Datenschutzrecht spezialisiert. Wir schätzen Ihre Angelegenheit kostenfrei ein und prüfen für Sie, ob der Negativeintrag zu Unrecht erfolgte.


Kontaktieren Sie uns ganz unkompliziert telefonisch oder per WhatsApp unter folgenden Nummern:


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