Vorsicht vor branchenbuch24.net und Trickformular

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Vorsicht vor branchenbuch24.net und Trickformular

Ein branchenbuch24.net Portal geht derzeit mit der Versendung von Trickformularen auf Kundenfang. Ziel dieser Masche sind Gewerbetreibende, Freiberufler und Selbstständige sämtlicher brauchen. Diese Vorgehensweise ist altbekannt und findet offenbar immer mehr Nachahmer. Das spricht dafür, dass er sich nach wie vor um eine sehr erfolgreiche Masche handelt. Hier haben wir also das nächste Unternehmen, welches auf diese Weise versucht, Gewerbetreibende, Freiberufler und Selbstständige in eine Vertragsfalle zu locken.

Wer betreibt branchenbuch24.net?

Das Portal wird betrieben von einer Global Media GmbH LLC, 1621 Central Ave, Cheyenne, Wyoming 82001. Wer aber meint, dort irgendwelche Mitarbeiter anzutreffen, der irrt. Es handelt sich hier lediglich um eine Postweiterleitung und um eine Adresse, die genau einem Zweck dient, nämlich der Verschleierung.

Die Masche von branchenbuch24.net

Die Masche ist altbekannt. Es wird per E-Mail ein Trickformular versandt, in dem darum gebeten wird, für einen korrekten und aktuellen Eintrag die Firmendaten auf Richtigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Anschließend soll das Formular unterzeichnet an den Absender per E-Mail oder Fax zurückgesandt werden. Die meisten Betroffenen überlesen in der Hitze des Gefechts die klein gedruckte Klausel auf der rechten Seite des Trickformulars, in welcher mitgeteilt wird, dass die Eintragungsgebühr für den Business Eintrag pro Jahr netto 990 € beträgt und der Vertrag für eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren geschlossen wird. Insgesamt soll eine Unterschrift also einen Betrag von knapp 2.000 € netto kosten. Weiter unten auf dem Formular wird mitgeteilt, dass sich die Laufzeit des Vertrages automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, sofern dieser nicht mindestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit per Einschreiben oder E-Mail gekündigt wird. Über diese Masche haben wir hier bereits ausführlich berichtet:

Global Media GmbH LLC

Branchenbuch24.net braucht niemand

Wie üblich geizt man auch auf diesem Portal nicht mit Lobhudeleien bezüglich der Performanz von Branchenbuch24.net. Dort finden sich Slogans wie „Bei uns werden Sie gefunden“. Sucht man aber beispielsweise nach einem Rechtsanwalt in München, wird man dort nicht fündig. Insofern stellt sich schon die Frage, inwiefern ein Eintrag in diesem Portal überhaupt werthaltig ist. Vor allem, wenn man die Kosten für diesen Eintrag mit einbezieht.

Rechnung für branchenbuch24.net

Unmittelbar nach Rücksendung des Formulars erfolgt die Rechnungsstellung. Die meisten Betroffenen fallen aus allen Wolken, da ihnen überhaupt nicht bekannt ist, welchen Vertrag sie abgeschlossen haben sollen. Die Rechnung kommt auch nicht etwa von der Global Media GmbH LLC, sondern von einer Proconcepta GmbH, Löwenstraße 4, 9230 Flawil / Schweiz. Spätestens hier muss man sich schon die Frage stellen, warum ein Unternehmen aus Wyoming in den USA in Deutschland ein Branchenbuch betreibt und das Inkasso von einem Unternehmen aus der Schweiz machen lässt. Das Ziel dahinter ist klar: man möchte unter allen Umständen vermeiden, dass es untersagt wird, diese Trickformulare aus zu senden. Denn dabei handelt es sich um rechtswidrige E-Mail-Werbung. Geschäftsführerin der Proconcepta GmbH ist übrigens eine gewisse Linda Schwalm, die mit der Limitimus SL eine ähnliche Masche durchführt. Sie unterhält auch eine persönliche Beziehung zu Patrick Reichardt, der wiederum Verwaltungsrat der KVG Kreditoren-Verwaltungsgesellschaft AG ist, die Forderungen für eine Digi Medien GmbH LLC eintreibt. Die Geschäftsmodelle gleichen sich wie ein Ei dem anderen.

Abwehr der Forderung von branchenbuch24.net

Rechnungen, die auf die oben beschriebene Weise zustande gekommen sind, lassen sich abwehren. Unsere Kanzlei hat in den letzten Jahren unzählige Mandanten gegen solche Machenschaften erfolgreich vertreten und konnte diese vor hohen Zahlungen da waren. Wenn Sie also ebenfalls ein Trickformular der Global Media GmbH LLC unterschrieben und eine Rechnung der Proconcepta GmbH erhalten haben, sind wir Ihnen gerne bei der Forderungsabwehr behilflich. Wir vertreten sie schnell, kompetent und bundesweit. Weitere Informationen halten wir auch auf der nachfolgenden Seite für Sie bereit:

Proconcepta GmbH

Kontakt:

LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte

Franz-Joseph-Straße 35

80801 München

089/38 666 070

office@LL-ip.com

www.LL-ip.com


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Foto(s): LL

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