VORSICHT vor ProConcepta GmbH und Rechnung aus Flawil

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Vorsicht vor ProConcepta GmbH und Rechnung aus Flawil

Die ProConcepta GmbH, Löwenstraße 4, 9239 Flawil, Schweiz versendet derzeit massenhaft Rechnungen für einen Branchenbucheintrag. Betroffen sind zahlreiche Freiberufler, Selbständige und Gewerbetreibende aus sämtlichen Branchen. Die Masche mit der Branchenbuchabzocke ist altbekannt und auch die ProConcepta GmbH Flawil ist uns in einem anderen Kontext bekannt, weswegen wir vor dieser Masche warnen.

Wer ist ProConcepta GmbH?

Die ProConcepta GmbH aus Flawil ist am 18. Juni 2021 unter der Registernummer CHE-106.331.677 in das Schweizer Handelsregister eingetragen worden. Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von Bürodienstleistungen, allgemeines Marketing, SEO Marketing, Online Marketing, Forderungsmanagement, Betreuung von Unternehmen im Bereich Complaint Management, Rechnungswesen und Buchhaltung. Geschäftsführerin ist eine gewisse Linda Schwalm, Geschäftsführerin der Limitimus SL, über die wir bereits ausführlich berichtet haben:

Limitimus SL und Linda Schwalm

Aber damit nicht genug: Linda Schwalm ist oder war darüber hinaus auch die Lebensgefährtin von Patrick Reichardt, der seinerseits Verwaltungsrat der KVG Kreditorenverwaltungsgesellschaft AG ist, welche die Forderungen der Digi Medien GmbH LLC eintreibt. Diese Verflechtungen zeigen einmal mehr, dass in dieser zwielichtigen Branche viele Hinterleute und Strippenzieher miteinander verbandelt sind.

Pro Concepta GmbH macht Inkasso für Global Media GmbH LLC

Wer also eine Rechnung der Pro Concepta GmbH erhält, hat zuvor ein Trickformular der Global Media GmbH LLC erhalten, unterschrieben und zurückgesandt. Über die Masche der Global Media GmbH LLC haben wir sehr ausführlich berichtet.

Also ist die Vorgehensweise auch hier wieder auf maximale Verschleierung angelegt. Betroffene erhalten ein Trickformular der Global Media GmbH LLC vermeintlich aus Wyoming / USA. Schickt man das Formular dann unterschrieben zurück, sitzt man in der Abofalle. Das Inkasso erfolgt dann durch die ProConcepta GmbH aus der Schweiz. Diese Umwege haben den großen Vorteil, dass das Verbot der Aussendung solcher Trickformulare recht lange dauert, da die Zustellung in den USA erfolgen muss. Gleiches gilt für die Erhebung einer negativen Feststellungsklage, mit der Betroffene feststellen lassen können, dass kein Vertrag besteht. Eine Zustellung bei der Pro Concepta GmbH in Tawil dürfte da nicht weiterhelfen, da diese lediglich – vermeintlich – mit dem Inkasso betraut ist.

Website der Pro Concepta GmbH

Auf ihrer Website präsentiert sich die Pro Concepta GmbH als zuverlässiger Partner ihrer Kunden. Angeblich verfügt man über die Erfahrung, was sich such Kundenzufriedenheit ausdrückt. Angeblich bietet man Office-Management, Office-Outsourcing, Office-Mail un d zahlreiche Online Marketing Services wie Websiten & Social Media, SEO, Onlineshops, Gestaltung, Druck und Werbetechnik an. Uns ist davon nichts bekannt, bislang ist dieses Unternehmen nach unserer Wahrnehmung lediglich als Geldeintreiber aufgetreten. Für Unternehmen in dieser sehr speziellen Branche ist es üblich, solche völlig übertriebenen Websites zu erstellen, um sich damit in ein rechtes Licht zu rücken. So soll erreicht werden, dass die Ausgetricksten möglichst Zahlungen leisten, damit das beschrieben Geschäftsmodell weitergeführt werden kann.

Rechnung der ProConcepta GmbH

Wer also das oben beschriebene Trickformular unterschrieben hat, erhält postwenden die Rechnung der ProConcepta GmbH. Die meisten Betroffenen fallen dann aus allen Wolken, da ihnen weder dieses Unternehmen noch die Global Media GmbH LLC bekannt war. Das unterschriebene Eintragungsformular findet sich dann im Anhang der Rechnung. Dort findet man die kleingedruckte Zahlungsklausel erst nach längerer Suche. Viel zu viele Betroffene leisten dann eine Zahlung in der Hoffnung, dass sich die Sache damit erledigt habe. Aber weit gefehlt: Durch die Unterschrift schließt man einen vermeintlichen Zwei-Jahres-Vertrag zu je 990 €, also insgesamt 1.980 € ab. Viel Geld für ein unserer Meinung nach völlig unerhebliches Branchenverzeichnis. Als Leistungsbeschreibung werden auf der Rechnung angegeben "businesseintrag auf branchenbuch24.net der Global Media GmbH LLC". Es wird noch mitgeteilt, dass die ProConcepta GmbH mit der Fakturierung durch ihren Vertragspartner, die Global Media LLC beauftragt wurde.

CTI Collecttreuhandinkasso GmbH tritt auf den Plan

Leistet man keine Zahlungen, wird die CTI Collecttreuhandinkasso GmbH aus Chur in der Schweiz mit der Forderungsbeitreibung beauftragt. Über dieses Unternehmen haben wir in einem gesonderten Artikel berichtet:

CTI Collect Treuhand Inkasso GmbH

Gerichtliche Mahnbescheide werden beantragt

Häufig ist zu lesen, dass Ansprüche wie die hier geltend gemachten als abzocke abzutun sind und man sich dagegen nicht zur Wehr setzen sollte. Das halten wir für einen großen Fehler. Es sollten frühzeitig die richtigen Erklärungen abgegeben werden. Die Proconcepta GmbH versucht ihre Ansprüche nämlich auch gerichtlich durchzusetzen. Uns liegen gerichtliche Mahnbescheide vor, die beantragt wurden, da die Betroffenen nicht ordnungsgemäß reagiert haben. Es gilt also, dass man frühzeitig und richtig reagieren sollte, um einen gerichtlichen Mahnbescheid zu verhindern. Ein solcher Mahnbescheid verursacht nämlich Kosten, was es dem Gegner schwieriger macht, auf die Forderungen zu verzichten. Selbstverständlich kann man sich gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid ebenfalls zur Wehr setzen. Aber auch das sollte man frühzeitig tun und keinesfalls die zweiwöchige Frist zum Widerspruch verstreichen lassen. Denn dann wird aus dem Mahnbescheid ein Vollstreckungsbescheid, aus dem die Proconcepta GmbH die Zwangsvollstreckung betreiben kann.

Abwehr der Forderungen der Pro Concepta GmbH

Forderungen, die auf die oben beschriebene Weise. Zustande gekommen sind, lassen sich abwehren. Die genannte Vorgehensweise bietet zahlreiche Angriffspunkte, welche den Vertrag angreifbar machen. Als Anwalt für Markenrecht haben wir in den letzten Jahren unzählige Mandanten gegen solche Machenschaften vertreten und konnten diese vor Zahlungen von horrenden Summen bewahren. Dies spiegelt sich auch in unseren Google-Bewertungen wider: Erfahrungen mit Abofallen!   Wenn Sie ebenfalls ein solches Trickformular unterschrieben und eine Rechnung der ProConcepta GmbH erhalten haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir vertreten Sie schnell, kompetent und bundesweit.

Weitere Informationen halten wir auch hier bereit, dort finden Sie ein Kontaktformular, über das Sie Ihre Rechnung hochladen und den Fall schildern können:

Pro Concepta GmbH

Kontakt:

LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte

Franz-Joseph-Straße 35

80801 München

089/38 666 070

office@LL-ip.com

www.LL-ip.com

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Foto(s): LL

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