VW-Abgasskandal

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1. Wie ist der Stand bezüglich der in Deutschland betroffenen Verbrauchern?

Eine vergleichbar mit den USA erzielte pauschale Kompensationsleistung durch VW gibt es nicht. Die im Inland betroffenen Kunden sind somit gezwungen, ihre Rechte selbst durchzusetzen. In Betracht kommen eine nachträgliche Herabsetzung des Kaufpreises, der Ersatz erlittener Einbußen sowie eine Rückabwicklung des Kaufvertrages mit dem Ziel der Erstattung des geleisteten Kaufpreises. Für die bereits geleisteten Kilometer ist in der Regel eine Nutzungsentschädigung anzurechnen. In den von uns angestrengten Klageverfahren konnten wir dabei im Vergleich zu einem Verkauf mit Wertverlust wirtschaftlich sehr vorteilhafte Lösungen erzielen.

2. Wie wirken sich die von VW angebotenen kostenlosen Software-Updates aus?

Gewährleistungsansprüche bestehen grundsätzlich unabhängig von der Durchführung des von VW bereitgestellten Software-Updates. Zahlreiche Geschädigte berichten von Beeinträchtigungen bei der Motorleistung oder dem Verbrauchsverhalten nach Aufspielen des Updates. Die Nachbesserung ist daher nach überwiegender Auffassung der Gerichte nicht geeignet, die Rechtsnachteile des Kunden vollumfänglich auszugleichen.

3. Welche Schritte sind von den betroffenen Kunden einzuleiten?

Geschädigten ist dringend anzuraten, spezialisierte anwaltliche Hilfe zur Durchsetzung ihrer Rechte in Anspruch zu nehmen. In der Regel werden die anfallenden Kosten vom unterhaltenen Rechtsschutz gedeckt. Zu beachten ist dabei die Ende 2017 vielfach eintretende Verjährung von Ansprüchen gegenüber dem Händler. Als betroffener Kunde sollten Sie demnach umgehend die Schritte zur Kompensation des erlittenen Schadens einleiten.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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